Eine Wohnung, bei der die Unterkante der Fenster 1,94 Meter über dem Erdboden ist, liegt im Hochparterre und nicht im Erdgeschoss. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg entschieden (Az. 18 C 230/08). Die Spitzfindigkeit ist wichtig, wenn Vermieter die Miete erhöhen. Sie können das bei Wohnungen im Erdgeschoss nicht so stark wie im Hochparterre.
-
- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
-
- Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermietern Fehler, Mieter können sich wehren.
-
- Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Die Banken müssen sie erstatten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.