Autofahrer riskieren ihren Kasko-Versicherungsschutz, wenn sie ihren Wagen am Hang nicht ausreichend sichern. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen sie die Handbremse anziehen und zusätzlich den ersten Gang oder den Rückwärtsgang einlegen (Az. 19 U 126/06).
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