Eine Klausel im Mietvertrag, wonach Kleinreparaturen bis zur Höhe von 100 Euro vom Mieter zu zahlen sind, ist rechtens. Das gilt zumindest dann, wenn diese Zahlungspflicht pro Jahr auf eine Summe in Höhe von 8 Prozent der Jahresmiete begrenzt ist (Amtsgericht Braunschweig, Az. 116 C 196/05).
-
- Stiefel auf der Fußmatte, Blumen im Treppenhaus. In der Hausgemeinschaft sorgt das oft für Streit. Hier lesen Sie, was erlaubt ist – und was Sie lieber bleiben lassen.
-
- Laut Gesetz zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er Reparaturkosten bis 100 Euro aber auf den Mieter abwälzen.
-
- Von Hundehaufen bis Leinenzwang: Viele Regeln für Hundehalter sind durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, was wichtig ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.