Was Generationen von Studenten in verrauchte Eckkneipen trieb, wurde nun vom Hessischen Finanzgericht juristisch geadelt: „Drehstangen-Tischfußball“ – so verschwurbelt kann man den Spaß auch nennen – ist eine „über das übliche Maß hinausgehende Aktivität mit äußerlich zu beobachtenden Anstrengungen“. Und sie erfordert, „was die Betätigung der Drehstangen anbelangt, Kunstbewegungen und hohes persönliches Können“. Offenbar haben die Richter schon ein paar Kneipen von innen gesehen, denn im Urteil steht ausdrücklich, man wisse dies „aus eigener Anschauung“.
Der Hintergrund ist profan: Der Tischfußball-Bundesverband, der an speziellen Geräten eine Bundesliga betreibt, will keine Körperschaftsteuer zahlen (Az. 4 K 501/09, nicht rechtskräftig).
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