Frauenärzte dürfen Patientinnen keine Antibabypille zur Verbesserung des Hautbildes auf Kassenrezept verschreiben. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 14 KA 166/07). Ärzte dürfen ein Medikament nur für das Anwendungsgebiet verordnen, für das es zugelassen ist, hier also für die Empfängnisverhütung. Zur Akne-Therapie ist in Europa noch keine Pille zugelassen.
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