Ohne Zustimmung der Mieter darf der Vermieter keine Videoüberwachung im Aufzug installieren, wenn sie nur vorbeugen oder der Abwehr unerheblicher Beeinträchtigungen dienen soll (Kammergericht Berlin, Az. 8 U 83/08). Es genügt nicht, wenn der Vermieter seinen Plan mitteilt und die Mieter widersprechen können. Er muss ihre ausdrückliche Zustimmung einholen.