Verbietet der Mietvertrag die Hundehaltung, darf der Mieter auch keine fremden Hunde beherbergen. Gelegentlicher Besuch mit Hund ist erlaubt. Sind aber regelmäßig mehrmals wöchentlich Hunde in der Wohnung, ist das unzulässig (Amtsgericht Hamburg, Az. 49 C 29/05).
-
- Oft dürfen Mieter tierische Mitbewohner haben – manchmal sogar trotz eines Verbots im Mietvertrag. Haustiere in der Mietwohnung – Stiftung Warentest erklärt die Regeln.
-
- Viele Kinder wünschen sich nichts sehnlicher als ein Haustier. Damit der Traum dauerhaft in Erfüllung gehen kann, sind vier Dinge nötig: Geld, Liebe, Zeit und Platz....
-
- Von Hundehaufen bis Leinenzwang: Viele Regeln für Hundehalter sind durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, was wichtig ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.