Eine Klage von 55 Aktionären auf Ersatz der Kursverluste, die sie durch die Firma EM.TV erlitten hatten, blieb auch in zweiter Instanz erfolglos (Az. 19 U 5630/01). Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das OLG München nicht zu.
Eine Klage von 55 Aktionären auf Ersatz der Kursverluste, die sie durch die Firma EM.TV erlitten hatten, blieb auch in zweiter Instanz erfolglos (Az. 19 U 5630/01). Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das OLG München nicht zu.