Jurastudenten, die den Titel „Bachelor of Law“ erwerben, verlieren nicht den Bafög-Anspruch. Der entscheidende akademische Abschluss ist weiterhin das Staatsexamen (Verwaltungsgericht Hamburg, Az. 2 K 5689/04).
Jurastudenten, die den Titel „Bachelor of Law“ erwerben, verlieren nicht den Bafög-Anspruch. Der entscheidende akademische Abschluss ist weiterhin das Staatsexamen (Verwaltungsgericht Hamburg, Az. 2 K 5689/04).