Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Ascent AG zu Schadenersatz verurteilt. Sie muss für die fehlerhafte Beratung eines Vermittlers haften, obwohl sie selbst nie in Kontakt mit der klagenden Anlegerin getreten ist, erklärte die Tübinger Rechtsanwältin Petra Dietenmaier (Az. 11 U 31/04).
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