Urteil AGS Kapitalanlagen- und ­Immobilienvertrieb GmbH

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Als sittenwidrig und damit nichtig hat das Landgericht Bayreuth einen Kaufvertrag für eine vermietete Eigentumswohnung eingestuft, weil der Kaufpreis für die Wohnung total überhöht war (Az.22 O 551/01, nicht rechtskräftig). Die Firma aus Speichersdorf muss dem Anleger den Kaufpreis für die Wohnung und die Kosten für den Wohnungskredit zurückzahlen, teilte Rechtsanwalt Stefan Frey in Bayreuth mit. Im Gegenzug erhält die Firma die Wohnung zurück.

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