
Gewährt ein Unternehmen älteren Arbeitnehmern ab 58 Jahren zwei Tage mehr Urlaub, ist das gerechtfertigt, entschied das Bundesarbeitgericht in Erfurt (BAG, Az. 9 AZR 956/12).
Geklagt hatten sieben Mitarbeiter des Schuhherstellers Birkenstock im Alter von 45 bis 56 Jahren. Die Beschäftigten des Schuhherstellers haben einen Urlaubsanspruch von 34 Tagen. Ihre Kolleginnen und Kollegen ab einem Alter von 58 Jahren bekommen zwei zusätzliche freie Tage von ihrer Firma.
Dies benachteilige zwar jüngere Arbeitnehmer, so die Richter. Der Mehrurlaub für Ältere diene aber in angemessener Weise dazu, überhaupt deren Beschäftigung sicherzustellen.
In einem anderen Urteil hatte das Bundesarbeitgericht im Jahr 2012 die altersabhängige Urlaubsstaffel im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gekippt. Von der Staffel hatten schon recht junge Mitarbeiter profitiert: Sie sah ab 30 Jahren und ab 40 Jahren jeweils zusätzliche Urlaubstage für Arbeitnehmer vor (Az. 9 AZR 529/10). Diese Regelung fanden die Richter nicht geeignet, ein gesteigertes Erholungsbedürfnis Älterer auszugleichen.
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