Urlaub und Schule Schon vor Ferien­beginn in den Urlaub?

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Der Flug ist güns­tiger, auf der Auto­bahn droht kein Stau – manche Eltern würden mit ihrem Kind gern schon vor dem regulären Ferien­beginn in den Urlaub fahren. Tatsäch­lich kann das aber Ärger geben. So wurden „schwänzende“ Familien kürzlich in Bayern auf einem Flughafen erwischt. Die Polizei meldete die Fälle den Schulbehörden. Worauf urlaubende Familien achten sollten, erklärt der Schul­rechts­experte Felix Winkler.

Darf ich mein Kind vor den Sommer­ferien aus der Schule nehmen?

In Deutsch­land gilt die Schul­pflicht. Kinder müssen also grund­sätzlich am Unter­richt teilnehmen. Ausnahms­weise können sie allerdings vom Schul­besuch frei­gestellt beziehungs­weise – wenn es um einen längeren Zeitraum geht – beur­laubt werden. Das geht nur aus wichtigen Gründen. Dass womöglich am Tag vor Ferien­beginn der Flug güns­tiger ist oder die Eltern nicht im Stau stehen wollen, gehört allerdings nicht dazu.

Kann ich mein Kind nicht einfach für den Tag krankmelden?

Ihr Kind ausgerechnet vor Ferien­beginn krank zu melden, mag auffällig sein. Allerdings kann Ihnen ja niemand auf die Schnelle das Gegen­teil beweisen. Die Schule hat aber die Möglich­keit, die Recht­mäßig­keit einer Entschuldigung anzu­zweifeln und ein ärzt­liches Attest zu verlangen. Können die Eltern eines vorlegen, wird die Schule dies regel­mäßig anerkennen. Kommt es hart auf hart, kann sie aber einen Amts­arzt hinzuziehen.

Und wenn man am Flughafen von der Polizei kontrolliert wird?

Nur weil jemand krank­geschrieben ist, heißt es nicht, dass er zu Hause im Bett liegen muss. Er kann alles tun, was ihn schnell wieder gesund macht beziehungs­weise was seiner Genesung nicht hinderlich ist, zum Beispiel kurz einkaufen gehen. Auch Urlaub kann natürlich zur Genesung beitragen. Allerdings wird man bei krankgemeldeten Schülern annehmen müssen, dass sie trotz Krankheit auch hätten in die Schule gehen können, wenn sie fähig sind, die Strapazen eines Fluges auf sich zu nehmen.

Was passiert, wenn ich mein Kind ohne Frei­stellung/Beur­laubung aus der Schule nehme?

Das ist ein Verstoß gegen die Schul­pflicht. Der unent­schuldigte Fehltag steht im Zeugnis, es kann zu einer Klassen­konferenz und einem Bußgeld­verfahren gegen die Eltern kommen.

Aus welchen Gründen kann ich mein Kind frei­stellen/beur­lauben lassen?

Die Hoch­zeit eines nahen Verwandten, die Geburt eines Geschwisterkindes, ein Todes­fall beziehungs­weise eine Beerdigung und bestimmte religiöse Feiern sind wichtige Gründe. Auch ein Arzt­besuch, der nur während der Schul­zeit möglich ist, gehört dazu. Wichtig ist es, dass die Eltern gut begründen, warum das Kind am fraglichen Tag von der Schule befreit/beur­laubt werden soll.

Wie und wo beantrage ich die Frei­stellung?

Die Eltern müssen einen Antrag bei der Schulleitung stellen. Sie entscheidet über die Frei­stellung/Beur­laubung. Die Schulgesetze der Bundes­länder machen Vorgaben dazu. Einen Anspruch auf Frei­stellung/Beur­laubung gibt es nicht.

Gelten in allen Bundes­ländern die gleichen Rege­lungen?

Jedes Bundes­land hat ein eigenes Schulgesetz und dazu­gehörige Verordnungen. In Nord­rhein-West­falen haben die gesamten schulrecht­lichen Rege­lungen den Umfang eines Telefon­buchs. Die Schulgesetze beziehungs­weise Verordnungen enthalten auch Rege­lungen, die die Pflicht zur Teil­nahme am Unter­richt betreffen. Außerdem nennen sie Gründe für eine Frei­stellung beziehungs­weise Beur­laubung von Kindern vom Unter­richt. In einer Frage sind sich alle Bundes­länder einig: Eine Beur­laubung, um früher in den Urlaub zu fahren, ist nicht vorgesehen.

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Maryann563 am 03.07.2018 um 12:05 Uhr

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Gelöschter Nutzer am 04.06.2018 um 12:53 Uhr

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