Der Flug ist günstiger, auf der Autobahn droht kein Stau – manche Eltern würden mit ihrem Kind gern schon vor dem regulären Ferienbeginn in den Urlaub fahren. Tatsächlich kann das aber Ärger geben. So wurden „schwänzende“ Familien kürzlich in Bayern auf einem Flughafen erwischt. Die Polizei meldete die Fälle den Schulbehörden. Worauf urlaubende Familien achten sollten, erklärt der Schulrechtsexperte Felix Winkler.
Darf ich mein Kind vor den Sommerferien aus der Schule nehmen?
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Kinder müssen also grundsätzlich am Unterricht teilnehmen. Ausnahmsweise können sie allerdings vom Schulbesuch freigestellt beziehungsweise – wenn es um einen längeren Zeitraum geht – beurlaubt werden. Das geht nur aus wichtigen Gründen. Dass womöglich am Tag vor Ferienbeginn der Flug günstiger ist oder die Eltern nicht im Stau stehen wollen, gehört allerdings nicht dazu.
Kann ich mein Kind nicht einfach für den Tag krankmelden?
Ihr Kind ausgerechnet vor Ferienbeginn krank zu melden, mag auffällig sein. Allerdings kann Ihnen ja niemand auf die Schnelle das Gegenteil beweisen. Die Schule hat aber die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Entschuldigung anzuzweifeln und ein ärztliches Attest zu verlangen. Können die Eltern eines vorlegen, wird die Schule dies regelmäßig anerkennen. Kommt es hart auf hart, kann sie aber einen Amtsarzt hinzuziehen.
Und wenn man am Flughafen von der Polizei kontrolliert wird?
Nur weil jemand krankgeschrieben ist, heißt es nicht, dass er zu Hause im Bett liegen muss. Er kann alles tun, was ihn schnell wieder gesund macht beziehungsweise was seiner Genesung nicht hinderlich ist, zum Beispiel kurz einkaufen gehen. Auch Urlaub kann natürlich zur Genesung beitragen. Allerdings wird man bei krankgemeldeten Schülern annehmen müssen, dass sie trotz Krankheit auch hätten in die Schule gehen können, wenn sie fähig sind, die Strapazen eines Fluges auf sich zu nehmen.
Was passiert, wenn ich mein Kind ohne Freistellung/Beurlaubung aus der Schule nehme?
Das ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht. Der unentschuldigte Fehltag steht im Zeugnis, es kann zu einer Klassenkonferenz und einem Bußgeldverfahren gegen die Eltern kommen.
Aus welchen Gründen kann ich mein Kind freistellen/beurlauben lassen?
Die Hochzeit eines nahen Verwandten, die Geburt eines Geschwisterkindes, ein Todesfall beziehungsweise eine Beerdigung und bestimmte religiöse Feiern sind wichtige Gründe. Auch ein Arztbesuch, der nur während der Schulzeit möglich ist, gehört dazu. Wichtig ist es, dass die Eltern gut begründen, warum das Kind am fraglichen Tag von der Schule befreit/beurlaubt werden soll.
Wie und wo beantrage ich die Freistellung?
Die Eltern müssen einen Antrag bei der Schulleitung stellen. Sie entscheidet über die Freistellung/Beurlaubung. Die Schulgesetze der Bundesländer machen Vorgaben dazu. Einen Anspruch auf Freistellung/Beurlaubung gibt es nicht.
Gelten in allen Bundesländern die gleichen Regelungen?
Jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz und dazugehörige Verordnungen. In Nordrhein-Westfalen haben die gesamten schulrechtlichen Regelungen den Umfang eines Telefonbuchs. Die Schulgesetze beziehungsweise Verordnungen enthalten auch Regelungen, die die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht betreffen. Außerdem nennen sie Gründe für eine Freistellung beziehungsweise Beurlaubung von Kindern vom Unterricht. In einer Frage sind sich alle Bundesländer einig: Eine Beurlaubung, um früher in den Urlaub zu fahren, ist nicht vorgesehen.
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