Ich möchte in diesem Jahr nicht verreisen, sondern lieber sparen. Kann ich mir meinen Urlaub auch auszahlen lassen?
Das geht nur ausnahmsweise. Sinn und Zweck des Bundesurlaubsgesetzes ist die Erholung von beruflichen Belastungen. Arbeitnehmer sollen demnach ihren Urlaub in Form von freier Zeit nehmen. Ein Auszahlen der nicht genommenen Urlaubstage würde diesem Zweck widersprechen.
Das Gesetz sieht einen solchen Ausgleich nur dann vor, wenn der Angestellte das Unternehmen verlässt und noch offene freie Tage nicht nehmen konnte. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Anzahl der Resturlaubstage die der verbleibenden Arbeitstage übersteigt oder der Arbeitgeber in der verbleibenden Zeit nicht auf den ausscheidenden Mitarbeiter verzichten kann.