Tipps
- Tauschbörsen meiden. Das Web 2.0 macht das Teilen von Inhalten leicht. Aber nicht alles, was leicht geht, ist auch erlaubt. Vorsicht gilt vor allem bei Tauschbörsen, bei denen Nutzer Dateien wie Musik oder Filme über so genannte Peer-to-Peer-Netzwerke teilen. Gerade bei Filmen, die noch in den Kinos laufen, oder Liedern aus den Charts ist ein Download nur selten erlaubt. Wer doch etwas herunterlädt, riskiert eine Abmahnung.
- Keine Bilder anderer nutzen. Die Google-Bildersuche wirft massenhaft Fotos aus. Diese dürfen Sie nicht einfach für eigene Zwecke nutzen, wenn die Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Solche Fotos dürfen Sie weder auf die eigene Webseite stellen noch als Profilbild im sozialen Netzwerk verwenden.
- Selbst Rechteinhaber werden. Wenn Sie einen Stadtplanausschnitt auf Ihrer Webseite nutzen, um den Weg zu Ihrem Firmensitz oder den Standort Ihrer Yoga-Schule zu beschreiben, sollten Sie einen Lizenzvertrag schließen. Der räumt Ihnen Nutzungsrechte ein. Die Kosten hierfür richten sich nach der Größe des Stadtplanausschnitts und der Dauer der Nutzung. Ebenso können Sie Rechte für andere Bilder erwerben.
- Gegen Abmahnung wehren. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. Sowohl an der beigefügten Unterlassungserklärung, die Sie unterschreiben sollen, als auch am geforderten Schadensersatz lässt sich oft etwas ändern. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt um Rat.
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