- Tauschbörsen meiden. Das Web 2.0 macht das Teilen von Inhalten leicht. Aber nicht alles, was leicht geht, ist auch erlaubt. Vorsicht gilt vor allem bei Tauschbörsen, bei denen Nutzer Dateien wie Musik oder Filme über so genannte Peer-to-Peer-Netzwerke teilen. Gerade bei Filmen, die noch in den Kinos laufen, oder Liedern aus den Charts ist ein Download nur selten erlaubt. Wer doch etwas herunterlädt, riskiert eine Abmahnung.
- Keine Bilder anderer nutzen. Die Google-Bildersuche wirft massenhaft Fotos aus. Diese dürfen Sie nicht einfach für eigene Zwecke nutzen, wenn die Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Solche Fotos dürfen Sie weder auf die eigene Webseite stellen noch als Profilbild im sozialen Netzwerk verwenden.
- Selbst Rechteinhaber werden. Wenn Sie einen Stadtplanausschnitt auf Ihrer Webseite nutzen, um den Weg zu Ihrem Firmensitz oder den Standort Ihrer Yoga-Schule zu beschreiben, sollten Sie einen Lizenzvertrag schließen. Der räumt Ihnen Nutzungsrechte ein. Die Kosten hierfür richten sich nach der Größe des Stadtplanausschnitts und der Dauer der Nutzung. Ebenso können Sie Rechte für andere Bilder erwerben.
- Gegen Abmahnung wehren. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. Sowohl an der beigefügten Unterlassungserklärung, die Sie unterschreiben sollen, als auch am geforderten Schadensersatz lässt sich oft etwas ändern. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt um Rat.
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- Filme kostenlos downloaden klingt verlockend. Aber ist Filesharing nicht illegal? Die Stiftung Warentest erklärt, worauf Sie beim Nutzen von Tauschbörsen achten müssen.
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- Onlineverkäufer verletzen das Markenrecht eines anderen oft aus Versehen. Dennoch müssen sie dafür hohe Geldsummen zahlen. Was Abgemahnte tun sollten.
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- Die Fußball-Bundesliga im Live-Stream, Kinofilme und Serien – und alles kostenlos? Vorsicht: Streaming ist nicht immer erlaubt. Die Stiftung Warentest erklärt, was gilt.
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Habe von einer Hardwareversand.de Firma die mir nicht bekannt ist und von der ich auch nie etwas online bestellt habe eine Mahnung über 245.-€ in meinem Postfach gefunden. Unterzeichnet hat ein John Denk von einem mir nicht bekannten Inkassobüro.Die angebliche Bestellung und Zahlschein war in einer Zippdatei angehängt die ich allerdings nicht geöffnet habe. Ich vermute, einen Virus auf dieser Datei.Vielleicht haben andere User auch so eine Mail bekommen.
@RADosch: Nein, die Sachlage war anders. Der Anschluss ist nach den neuesten Techniken gesichert und wir können ausschließen, dass es eine andere Person war. Das IP-Logging kein 100% einwandfreies Verfahren.
Wir haben bisher in beiden Fällen mit einer modifizierten Unterlassungserklärung "Erfolg" gehabt. Nicht jeder Mensch kann sich einen Rechtsanwalt leisten. Wie soll jemand mit 600 EUR Rente in einem solchen Fall diese Kosten tragen -- insbesondere wenn keinerlei Verschulden vorliegt da die IP-Logging-Buden nicht ganz genau arbeiten?
@heremon
Tatsächlich existiert der § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), dieser wird jedoch von vielen Gerichten nicht auf Filesharing-Fälle angewandt. Anders könnte es bei Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung sein, hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.
@musique
Sie schreiben, Ihre Mutter hätte nie ein entsprechendes Werk heruntergeladen (bzw. angeboten - denn das wird ihr vorgeworfen). Ihre Mutter hat die Abmahnung wahrscheinlich deshalb erhalten, weil sie der Inhaber des Internetanschlusses ist. Es kann sein, dass ein Dritter, der ihren Anschluss (wissentlich oder unwissentlich) genutzt hat, der wahre Übeltäter ist - Ihre Mutter wäre dann ein so genannter "Störer". Sie sollte sich hier am besten anwaltlich beraten lassen. So kann beispielsweise nur vom Täter, nicht aber vom Störer Schadenersatz verlangt werden. Hier kann jeder Einzelfall Besonderheiten aufweisen, die unterschiedliche Reaktionen erfordern.
Sebastian Dosch
Rechtsanwalt aus Heidelberg
Schönes Thema, aber mach ich mich beim Streamen von kino.to jetzt strafbar oder nicht. Der Text steht da jetzt schon drei Tage und immer noch keine Antwort....
Abmahnungen wegen Postings bei FB sind nicht ungewöhnlich.
Z.B. wurde gerade ein User in meinem Forum abgemahnt, weil er von einer Person öffentlichen Interesses ein Bild gepostet hat.
Das Bild unterlag Rechten eines Bilderdienstes.
Er wurde aufgefordert 930€ zu zahlen...
Halt ich zwar für absolut übertrieben, da auch kein Erwerb etc. gemacht wurde, sondern nur weil ein User ein paar nette Zeilen zu der Person schrieb.
Hier sind die Gesetze anscheinend doch noch recht fragwürdig.
Illegale MP3 oder Videos - gar keine Frage - aber einfacher Smalltalk in Foren oder bei Facebook : Da müssen die Gesetze in neue Zeitalter...
Zum Artikel: Leider doch etwas kurz gefasst. Die Tipps vorher juristischen Beistand einzuholen war mir auch vorher klar.
Und stärkere Trennung zwischen MP3/Videos etc. zu Zitaten und Bilder auf Web 2.0 Seiten hätte ich mir gewünscht. Denn dort entstehen die fragwürdigen Unterschiede - gerade hinsichtlich schwarzen Abmahnanwälten, die nichts anderes zu tun haben.