Wer im Netz verbotenerweise Musik, Filme oder Spiele herunterlädt, riskiert eine Abmahnung. Anwälte bitten allerdings auch jene zur Kasse, die im Netz fremde Bilder oder Ausschnitte aus Stadtplänen verwenden. test.de erklärt, was im Internet verboten ist und wie sich Betroffene gegen eine Abmahnung wehren.
Abmahnungen sind keine Abofallen
Eine Abmahnung – viele Betroffene wissen zuerst gar nicht, was das ist. Einige denken, dass sie im Internet in eine Abofalle getappt sind: Ein falscher Klick und jetzt müssen sie dafür zahlen. Weit gefehlt. Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen, wenn jemand durch das Verhalten eines anderen in seinem Urheberrecht verletzt und geschädigt wurde. Dem Inhaber des Rechts entsteht zum Beispiel ein Schaden, wenn die Leute seinen Film nicht im Kino ansehen, sondern ihn kostenlos im Internet herunterladen. Eine Abmahnung soll die zivilrechtlichen Ansprüche des Rechteinhabers durchsetzen: den Anspruch auf Schadenersatz und den Anspruch auf Unterlassung. Mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen Rechteinhaber Anwälte.
Vorsicht bei der Nutzung von Tauschbörsen
Die Anwälte verschicken Abmahnungen und erklären, dass sich der Internetnutzer rechtswidrig verhalten hat. Verboten ist es zum Beispiel, in Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Computerspiele an andere weiterzugeben. Man spricht auch davon, dass die Dateien „geteilt“ werden, auf Englisch „Filesharing“. Die Nutzer tauschen die Dateien meist über so genannte Peer-to-Peer-Netzwerke. Was viele nicht wissen: Wenn der Internetnutzer eine Datei herunterlädt, wird sie gleichzeitig hochgeladen und steht in dem Moment anderen Nutzern zur Verfügung. Er macht die Datei also anderen öffentlich zugänglich – eine Handlung, die nur der Rechteinhaber vornehmen darf.
Wo eine Abmahnung droht
Rechtsanwälte mahnen aber nicht nur wegen Filesharing ab. Verboten ist es beispielsweise auch, Fotos zu verwenden, die andere aufgenommen haben. Das kann bis zu 1 000 Euro kosten. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, urheberrechtlich geschützte Stadtplanausschnitte auf die eigene Homepage zu stellen – es sei denn, man hat einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der einem die Nutzungsrechte einräumt.
Posten bei Facebook – ist das erlaubt?
Für viel Aufregung hat eine Abmahnung gesorgt, bei der es um eine Gummiente auf einer Facebook-Seite ging: Rechtsanwälte hatten ein Unternehmen abgemahnt, weil ein Dritter auf die Facebook-Seite des Unternehmens ein Bild der Spielzeugente gepostet hatte, für das er keine Rechte besaß Abmahnung wegen Foto auf Pinnwand. Eine solche Abmahnung kann auch einen privaten Facebook-Nutzer treffen, insbesondere wenn er seine Pinnwand so eingestellt hat, dass jeder den Inhalt einsehen kann. Denn damit macht er den Inhalt unter Umständen anderen öffentlich zugänglich. Dieses Recht steht aber nur dem Rechteinhaber zu.
Abmahnung in der Post – was tun?
Der vollständige Artikel aus Test erklärt:
- die wichtigsten Begriffe rund ums Urheberrecht,
- was im Internet verboten ist
- und wie man sich am besten gegen eine Abmahnung wehrt.
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- Filme kostenlos downloaden klingt verlockend. Aber ist Filesharing nicht illegal? Die Stiftung Warentest erklärt, worauf Sie beim Nutzen von Tauschbörsen achten müssen.
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- Onlineverkäufer verletzen das Markenrecht eines anderen oft aus Versehen. Dennoch müssen sie dafür hohe Geldsummen zahlen. Was Abgemahnte tun sollten.
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- Die Fußball-Bundesliga im Live-Stream, Kinofilme und Serien – und alles kostenlos? Vorsicht: Streaming ist nicht immer erlaubt. Die Stiftung Warentest erklärt, was gilt.
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Habe von einer Hardwareversand.de Firma die mir nicht bekannt ist und von der ich auch nie etwas online bestellt habe eine Mahnung über 245.-€ in meinem Postfach gefunden. Unterzeichnet hat ein John Denk von einem mir nicht bekannten Inkassobüro.Die angebliche Bestellung und Zahlschein war in einer Zippdatei angehängt die ich allerdings nicht geöffnet habe. Ich vermute, einen Virus auf dieser Datei.Vielleicht haben andere User auch so eine Mail bekommen.
@RADosch: Nein, die Sachlage war anders. Der Anschluss ist nach den neuesten Techniken gesichert und wir können ausschließen, dass es eine andere Person war. Das IP-Logging kein 100% einwandfreies Verfahren.
Wir haben bisher in beiden Fällen mit einer modifizierten Unterlassungserklärung "Erfolg" gehabt. Nicht jeder Mensch kann sich einen Rechtsanwalt leisten. Wie soll jemand mit 600 EUR Rente in einem solchen Fall diese Kosten tragen -- insbesondere wenn keinerlei Verschulden vorliegt da die IP-Logging-Buden nicht ganz genau arbeiten?
@heremon
Tatsächlich existiert der § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), dieser wird jedoch von vielen Gerichten nicht auf Filesharing-Fälle angewandt. Anders könnte es bei Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung sein, hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.
@musique
Sie schreiben, Ihre Mutter hätte nie ein entsprechendes Werk heruntergeladen (bzw. angeboten - denn das wird ihr vorgeworfen). Ihre Mutter hat die Abmahnung wahrscheinlich deshalb erhalten, weil sie der Inhaber des Internetanschlusses ist. Es kann sein, dass ein Dritter, der ihren Anschluss (wissentlich oder unwissentlich) genutzt hat, der wahre Übeltäter ist - Ihre Mutter wäre dann ein so genannter "Störer". Sie sollte sich hier am besten anwaltlich beraten lassen. So kann beispielsweise nur vom Täter, nicht aber vom Störer Schadenersatz verlangt werden. Hier kann jeder Einzelfall Besonderheiten aufweisen, die unterschiedliche Reaktionen erfordern.
Sebastian Dosch
Rechtsanwalt aus Heidelberg
Schönes Thema, aber mach ich mich beim Streamen von kino.to jetzt strafbar oder nicht. Der Text steht da jetzt schon drei Tage und immer noch keine Antwort....
Abmahnungen wegen Postings bei FB sind nicht ungewöhnlich.
Z.B. wurde gerade ein User in meinem Forum abgemahnt, weil er von einer Person öffentlichen Interesses ein Bild gepostet hat.
Das Bild unterlag Rechten eines Bilderdienstes.
Er wurde aufgefordert 930€ zu zahlen...
Halt ich zwar für absolut übertrieben, da auch kein Erwerb etc. gemacht wurde, sondern nur weil ein User ein paar nette Zeilen zu der Person schrieb.
Hier sind die Gesetze anscheinend doch noch recht fragwürdig.
Illegale MP3 oder Videos - gar keine Frage - aber einfacher Smalltalk in Foren oder bei Facebook : Da müssen die Gesetze in neue Zeitalter...
Zum Artikel: Leider doch etwas kurz gefasst. Die Tipps vorher juristischen Beistand einzuholen war mir auch vorher klar.
Und stärkere Trennung zwischen MP3/Videos etc. zu Zitaten und Bilder auf Web 2.0 Seiten hätte ich mir gewünscht. Denn dort entstehen die fragwürdigen Unterschiede - gerade hinsichtlich schwarzen Abmahnanwälten, die nichts anderes zu tun haben.