
Kunst auf dem Teller: Fotos nur mit Genehmigung legal.
Im Internet sind sie verbreitet: Fotos vom Essen. Was Gastwirte oder Pflegeheime auf den Tisch bringen, ist oft Sekunden später weltweit in den sozialen Netzwerken zu sehen. Die Facebook-Seite „Jürgen fotografiert sein Essen“, für die ein Frührentner sein Altenheim-Essen zeigt, hat mehr als 30 000 Fans. Fast täglich erscheint dort ein wenig appetitanregender Blick auf Tellergerichte. Jetzt geht angeblich das Altenheim rechtlich gegen ihn vor.
Im Einzelfall können solche Fotos tatsächlich rechtswidrig sein. Erste Möglichkeit: Das Essen ist – wie auf unserem Foto – aufwendig gestaltet. Der Koch ist dann Urheber. Fotos und erst recht ihre Veröffentlichung sind nur mit seinem Einverständnis erlaubt. Zweite Möglichkeit: Das Restaurant verbietet Fotos in seiner Hausordnung. Auch das ist verbindlich.