Urheberrecht Bewerbungs­fotos nicht einfach einscannen

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Bewerbungen per E-Mail sind beliebt. Sie sparen Papier, Zeit und Geld. Wer sich online bewirbt und ein Foto mitschi­cken möchte, braucht digitale Bewerbungs­bilder. Einfach die Abzüge des Fotografen einzuscannen, ist nicht erlaubt. Diese einge­scannten Fotos dürfen auch nicht als Profilbild in sozialen Netz­werken verwendet werden. Wer es dennoch tut, verletzt Urheberrechte und riskiert eine Abmahnung. Mit einer Abmahnung kann der Fotograf Schaden­ersatz verlangen und fordern, dass der oder die Betroffene die Fotos nicht mehr für Bewerbungen per E-Mail verwendet.

Tipp: Viele Foto­studios bieten nicht nur Abzüge auf Papier, sondern auch Bilder auf CD-Rom. Das ist zwar etwas teurer, dafür dürfen Sie diese Fotos für Bewerbungen per E-Mail verwenden. Fragen Sie nach, wenn Sie die Bilder auch in soziale Netz­werke einstellen möchten.

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heike.emmrich am 21.06.2012 um 19:36 Uhr
Missverständnis...

Noch mal kurz zur Erläuterung: Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar! Die verfahrensweise mit dem Einscannen kenne ja viele Fotografen (leider), wenn z. B. bei Kindergarten- oder Schulfotoaktionen die Bilder zu Hause gescannt werden und dann zurückgegeben, weil sie angeblich nicht gefallen... Der Fotograf wird damit um seinen verdienten Lohn gebracht, trägt die Arbeits- und Materialkosten usw. - So etwas muss sich sonst KEIN Handwerker (oder Künstler...) gefallen lassen - außer natürlich Musiker, die durch illegale Downloads oder Kopien etc. ähnlich betrogen werden! Die Arbeit hast ja nicht Du ausgeführt, sondern der Fotograf - einen Bauplan deines Hauses kannst Du ja auch nicht weiter verhökern, nur weil es DEIN Haus ist - er ist zweckgebunden. So ähnlich verhält es sich mit den Bildern auch: Dein Auftrag an den Fotografen war das Bewerbungsbild; das hast Du bezahlt und NICHTS weiter!

Lars_Ihring am 03.06.2012 um 00:50 Uhr
@sabine: Du bist leider im Irrtum

Mit der Bezahlung der Bewerbungsfotos erwirbst du das spezielle Nutzungsrecht, die Fotos allein für den Zweck der Bewerbung zu nutzen. Du erwirbst in den meisten Fällen keine ausschließlichen Nutzungsrechte für eine freie Verwendung. Wenn du das Bewerbungsfotos eingescannt hast und bei facebook, xing etc. benutzt entspricht dies nicht mehr dem Zweck der Bewerbung und dieses Nutzungsrecht hast du eben nicht erworben.

Sabine.M am 02.06.2012 um 18:04 Uhr
Urheberrecht?

Das ist frech, wenn es sich um ein Foto von einem Baum oder ähnliches handelt, dann geht das in Ordnung, aber nicht bei einem Foto auf dem ich abgebildet bin.
Das Foto und sämtliche Rechte gehören mir und zwar mir ganz alleine, weil ich darauf abgebildet bin und zwar nicht irgendwie zufällig und ungewollt im Hintergrund. Also kann ich meiner Meinung nach damit machen was ich will, von verändern bis zum vervielfältigen.
Bis dann.