Tipps für Betroffene
- Schadensmeldung. Informieren Sie unverzüglich jede Versicherung, die möglicherweise betroffen ist. Dazu sind Sie nach den Vertragsbedingungen verpflichtet. Wenn Sie mit der Schadensmeldung zu spät kommen, könnten Sie leer ausgehen. Eine genaue Auflistung aller Schäden ist allerdings später noch möglich.
- Folgeschäden. Beugen Sie vor. Decken Sie kaputte oder undichte Dachfenster direkt nach dem Unwetter mit einer Plane gegen Regen ab. Ansonsten muss die Versicherung möglicherweise weitere Schäden nicht bezahlen.
- Schäden. Sie sind verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Das heißt, Sie müssen alles unternehmen, was möglich und zumutbar ist, um Hausrat und Gebäude vor Schäden zu bewahren.
- Beweise. Lassen Sie die Schadensstelle bis zur Besichtigung durch den Versicherer möglichst unverändert. Ist dies nicht möglich, fotografieren Sie den Schaden. Bewahren Sie die beschädigten Sachen möglichst solange auf, bis die Versicherung sie begutachten konnte oder ausdrücklich darauf verzichtet.
- Rückfrage. Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf, bevor Sie Reparaturaufträge vergeben oder Gegenstände neu kaufen. Bei Schäden an Autos sollten Sie zum Beispiel die Höhe der Versicherungsleistung erfragen. Mehr als der Wagen wert ist, zahlt die Versicherung nicht.
- Leistung. Die Versicherung zahlt nicht sofort. Sie darf ihre Leistungspflicht und die Höhe des Schadens eingehend prüfen. Einen Monat nach der Schadensmeldung haben Sie jedoch Anspruch auf eine Abschlagzahlung in Höhe des Betrages, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht.
- Versicherungsschutz. Nehmen Sie den letzten Sturm zum Anlass, Ihren eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Die Zahl und Intensität der Stürme über Deutschland häuft sich in den letzten Jahren.
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