
Nur wenn der ganze Baum auf der Erde liegt, zahlt die Versicherung.
Wenn Bäume nach einem Sturm auf einem Grundstück umstürzen und entsorgt werden müssen, zahlt dies die Wohngebäudeversicherung nur, wenn der Versicherte eine Deckungserweiterung vereinbart hat. Darauf weist der Versicherungsombudsmann in seinem jüngsten Jahresbericht hin.
Die Versicherung übernimmt die Aufräumkosten außerdem nur, wenn der Baum vollständig umgekippt ist. Ist der Baum lediglich angeknackst oder sind Äste abgerissen, muss der Eigentümer auf eigene Kosten aufräumen. Die Kosten trägt er auch dann selbst, wenn er einen Baum vorsorglich fällt, um seine „allgemeine Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer“ zu erfüllen. Nur wenn durch das Fällen ein „unmittelbar bevorstehender“ Schaden am versicherten Haus vermieden wird, zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Tipp: Wie viel ein Extraschutz für Sturmschäden bei welchem Anbieter kostet, lesen Sie in unserem jüngsten Test Wohngebäudeversicherung.