Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, darf sich einen Anwalt nehmen, um seine Ansprüche bei der gegnerischen Autoversicherung geltend zu machen. Diese muss dann auch den Anwalt bezahlen. Anwaltliche Hilfe sei nötig, weil Versicherer kaum noch ohne Abzüge zahlten, so das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 102 C 3305/14).
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