
Wer ohne Schuld einen Autounfall hat, bekommt die Kosten fürs Abschleppen voll ersetzt – auch wenn die Rechnung hoch ausfällt. Das Amtsgericht Aschaffenburg gab einem Autofahrer recht. Die Versicherung des Unfallgegners hatte 303 Euro von der Rechnung der Abschleppfirma gekürzt. Sie sei deutlich überhöht.
Doch das Argument „zu teuer“ reicht nicht, entschied das Gericht. Der Versicherer muss voll zahlen. Nur wenn selbst einem Laien sofort klar sein muss, dass die Kosten weit übertrieben sind, wäre eine Kürzung denkbar (Az. 116 C 861/12). Im Stress nach dem Unfall muss niemand lange Marktforschung betreiben, zumal oft Eile geboten ist, weil sonst das kaputte Auto die Straße blockiert.
Tipp: Anders liegt der Fall, wenn der Versicherer Ihnen einen Mietwagen bezahlen soll. Da ist der Zeitdruck nicht so groß. Sie sollten nicht gleich den vom Abschleppdienst angebotenen Mietwagen nehmen, sondern mindestens zwei, drei Angebote einholen. Sagen Sie der Verleihfirma nichts von dem Unfall, denn dann präsentiert sie teure „Unfallersatztarife“. Bietet der gegnerische Versicherer selbst einen Mietwagen an, muss er die vollen Kosten übernehmen.