Überlassen Eltern, die die meiste Zeit des Jahres im Ausland leben, ihre Wohnung ihrer Tochter, rechtfertigt das keine Kündigung wegen Untervermietung, wenn sie die Wohnung drei Monate pro Jahr voll selbst nutzen und nicht nur einzelne Sachen dort lassen (Amtsgericht München, Az. 424 C 10003/15).
Tipp: Antworten auf zehn häufig gestellte Fragen zum Thema Mietrecht finden Sie in unseren FAQ Mietrecht.
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