Lampenöle und flüssige Grillanzünder auf Paraffinbasis dürfen seit Ende letzten Jahres nur noch in schwarzen, undurchsichtigen Behältern verkauft werden, die höchstens einen Liter fassen. Außerdem müssen sie eine nicht abwischbare Warnung tragen. Immer wieder hatten sich Kinder vergiftet, weil sie Lampenöl oder flüssige Grillanzünder mit Getränkeflaschen verwechselten. Bereits ein kleiner Schluck kann die Lunge lebensbedrohlich schädigen.