Die Regierung plant ein Übernahmegesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen die Aktionäre früher und besser über ihre Pläne unterrichten müssen.
Wenn ein Unternehmen Interesse an einem anderen signalisiert, muss es spätestens nach vier Wochen sein Angebot an die Aktionäre präzisieren und die Folgen wie etwa den Abbau von Arbeitsplätzen konkretisieren. Ein Angebot an die Aktionäre ist Pflicht, wenn das Unternehmen 30 Prozent der Aktien der anderen Gesellschaft hält. Damit ist in den meisten Fällen die Mehrheit bei Hauptversammlungen gewährleistet. Das Unternehmen kann die Aktionäre entweder bar abfinden oder ihnen den Tausch ihrer Papiere in eigene Aktien anbieten.
Den Preis für dieses Pflichtangebot soll das Unternehmen nicht nach Gutdünken festsetzen dürfen. Vielmehr ist in der Diskussion, den Aktionären der Zielgesellschaft einen Durchschnittspreis aus den Kursen des vorangegangenen 6-Monats-Zeitraums anzubieten. Zudem soll das Angebot nicht weniger als 85 Prozent des höchsten im vergangenen halben Jahr bezahlten Preises betragen.
"Die Regel billigt Großaktionären einen besseren Preis zu als Minderheitsaktionären", so die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Sie verweist darauf, dass große Aktienpakete nicht über die Börse, sondern unter der Hand und weil entsprechende Interessen im Spiel sind teurer als an der Börse gehandelt werden. "Bislang gab es gar keine Preisregel", hält dem das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel entgegen.
Ebenfalls im Gesetz vorgesehen ist das Squeeze-Out. Demzufolge ist es künftig erlaubt, Minderheitsaktionäre abzufinden auch ohne deren Einverständnis. Voraussetzung ist, dass das übernahmewillige Unternehmen mindestens 95 Prozent der fremden Aktien besitzt. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Aktie eine Übernahme zu vereiteln, haben bisher viele Anteilseigner ausgenutzt und sich ihre "goldene Aktie" teuer bezahlen lassen.
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