Ratensparer sollten sofort kündigen und nicht mehr zahlen. Fordert der Insolvenzverwalter die ausstehenden Raten ein, ist rechtlicher Beistand nötig.
Die beiden Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe müssen jetzt feststellen, ob der Konzern noch verwertbares Vermögen wie etwa Immobilien hat. Ist das der Fall, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Während die Entscheidung für die Securenta AG Ende Juni noch ausstand, wurde das Insolvenzverfahren für die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding in Berlin bereits eröffnet. Rund 93 000 Anleger sind von dieser Pleite betroffen.
Welche Firmen der Göttinger Gruppe sind insolvent?
Insolvent sind die Securenta AG und die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG aA.
Ich habe einen Ratensparplan abgeschlossen. Soll ich weiterzahlen?
Nein. Fechten Sie Ihren Vertrag sofort an und kündigen Sie vorsorglich aus wichtigem Grund. Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie in der Meldung Göttinger Gruppe insolvent.
Achtung: Securenta-Anleger sollten umgehend ihre Lastschrift widerrufen, damit ihnen keine Raten mehr abgebucht werden können.
Kann mich der Insolvenzverwalter auf Zahlung verklagen?
Ja, es kann sein, dass Sie der Insolvenzverwalter auffordert, Ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen. Weigern Sie sich, kann er Sie auf Zahlung der Raten verklagen. Denn die von Ihnen vereinbarte Vertragssumme gehört genauso zum Vermögen wie die von Einmalanlegern sofort gezahlten Beträge. Sie haben eine Unternehmensbeteiligung abgeschlossen, bei der Sie als Mitunternehmer nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust Ihrer Anlagefirma beteiligt sind.
Wie kann ich mich gegen Nachzahlungsforderungen wehren?
Fragen Sie Ihre Verbraucherzentrale nach einem Anwalt, der sich mit dem Fall auskennt. Der versucht dann, die Forderung abzuwenden. Das kann gelingen, wenn Sie bereits Schadenersatzansprüche etwa wegen Prospekthaftung oder Kapitalanlagebetrug haben und diese gegen die Forderung aufrechnen können.
Was passiert, wenn ich meinen Vertrag schon vor Jahren storniert habe?
Rein vorsichtshalber sollten Sie Ihren Vertrag wie oben beschrieben kündigen. Wenn Sie Ihren Vertrag im Jahr 2003 oder davor storniert oder beitragsfrei gestellt haben, brauchen Sie keine Nachzahlungen zu fürchten, weil die Ansprüche dann verjährt sein können, erklärt Peter Mattil von der Kanzlei Mattil & Kollegen in München. Verjährt sind wohl auch alle Verträge, die bis vor drei Jahren beendet wurden. Bei späterem Ausstieg kann es sein, dass der Verwalter die restliche Vertragssumme einfordert.
Soll ich in eine Interessengemeinschaft eintreten?
Nein. Vor allem dann nicht, wenn Sie dafür bezahlen müssen. Nehmen Sie sich einen Anwalt, falls der Verwalter Nachzahlungen fordert.
Wie melde ich meine Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe an?
Ansprüche gegen die Finanzholding müssen Sie schriftlich bis zum 10. September an Rolf Rattunde, Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin einreichen. Anleger der Securenta können ihre Ansprüche erst beim Verwalter anmelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Soll ich mich am Gläubigerausschuss beteiligen?
Ja, denn je stärker die Anleger im Gläubigerausschuss vertreten sind, desto besser können sie ihre Interessen durch die Wahl geeigneter Vertreter durchsetzen. Der Termin für die Gläubigerversammlung der Finanzholding findet am 16. August statt. Weitere Termine werden wir auf unserer Homepage (Suchwort: Göttinger Gruppe) bekanntgeben.
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