Unverheiratete. Für unverheiratete Eltern gelten nach der Trennung dieselben Regeln wie für verheiratete. Der Partner, der das Kind betreut, erhält bis zu dessen dritten Geburtstag Betreuungsunterhalt für sich.
Beweise. Wollen Sie für sich auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes Unterhalt vom Expartner, haben Sie vor Gericht in aller Regel die Beweislast. Sie müssen es gut begründen, wenn Sie aus Rücksicht auf den Entwicklungs- oder Gesundheitszustand des Kindes eine ganztägige Fremdbetreuung verworfen haben, und im Streitfall auch ein ärztliches Attest vorlegen.
Dokumente. Haben Sie sich erfolglos um eine Arbeit bemüht, sollten Sie die Bewerbungen und Ablehnungsschreiben aufheben, um in einem Prozess Ihre Bemühungen beweisen zu können.
Ehevertrag. Ein Vertrag, in dem Sie auf Betreuungsunterhalt in den ersten drei Lebensjahren des Kindes verzichtet haben, ist ungültig – auch wenn er notariell beurkundet ist.
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- Scheitert eine Ehe wider Erwarten, ist dies schmerzhaft genug. Ein guter Ehevertrag kann verhindern, dass die Ehe auch finanziell bitter endet.
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- Unterhaltszahlungen an Angehörige können sich für beide Seiten lohnen: Die einen sind finanziell flexibler, die anderen erhalten Steuerrabatt. Wir sagen, wie das klappt.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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