Geschiedenen Müttern steht nur noch in Ausnahmefällen auch nach dem dritteln Lebensjahr des Kindes Unterhalt zu. Mittlerweile zeigt sich aber, dass viele Familiengerichte sich auf diese Ausnahmeregeln berufen und den Müttern weiter Zahlungen zusprechen. Die Tendenz: Ein Teilzeitjob ist nach dem dritten Geburtstag zumutbar, ein Vollzeitjob erst mit Beginn der siebten Schulklasse.
Finanztest informiert zum Unterhaltsrecht und zeigt, wie Richter die gesetzlichen Regelungen in der Praxis anwenden.
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- Scheitert eine Ehe wider Erwarten, ist dies schmerzhaft genug. Ein guter Ehevertrag kann verhindern, dass die Ehe auch finanziell bitter endet.
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- Unterhaltszahlungen an Angehörige können sich für beide Seiten lohnen: Die einen sind finanziell flexibler, die anderen erhalten Steuerrabatt. Wir sagen, wie das klappt.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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