Unter­halts­vorschuss für Kinder Anspruch bei Schul­besuch im Ausland

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Auch wenn Jugend­liche länger eine Schule im Ausland besuchen, muss das Jugend­amt einen Unter­halts­vorschuss zahlen. So urteilte das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 8.18). Der Vorschuss fließt meist an Mütter, wenn Väter für Kinder keinen Unterhalt zahlen.

In dem verhandelten Fall besuchte ein 17-Jähriger zehn Monate eine Schule in Groß­britannien und wohnte in dieser Zeit bei einer Gast­familie. Das Land Berlin weigerte sich, den Vorschuss zu zahlen, weil der Aufenthalt länger als sechs Monate gedauert hatte. Die Mutter klagte auf Weitergewährung und bekam Recht. Entscheidend für die Richter war, dass der Sohn die Schul­ferien zu Hause verbracht und die Mutter den Auslands­auf­enthalt finanziert hatte.

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