Auch wenn Jugendliche länger eine Schule im Ausland besuchen, muss das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 8.18). Der Vorschuss fließt meist an Mütter, wenn Väter für Kinder keinen Unterhalt zahlen.
In dem verhandelten Fall besuchte ein 17-Jähriger zehn Monate eine Schule in Großbritannien und wohnte in dieser Zeit bei einer Gastfamilie. Das Land Berlin weigerte sich, den Vorschuss zu zahlen, weil der Aufenthalt länger als sechs Monate gedauert hatte. Die Mutter klagte auf Weitergewährung und bekam Recht. Entscheidend für die Richter war, dass der Sohn die Schulferien zu Hause verbracht und die Mutter den Auslandsaufenthalt finanziert hatte.
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