Wer zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, darf nicht leichtfertig seinen sicheren Arbeitsplatz zugunsten einer befristeten, schlechter bezahlten Stelle aufgeben. In einem solchen Fall kann das Gericht zur Berechnung des Unterhalts ein fiktives Einkommen zugrunde legen (Oberlandesgericht Dresden, Az. 20 WF 192/13, 20).