
Die Teilnahme an Gewinnspielen darf nicht mehr per Telefon vereinbart werden.
Ein neues Gesetz soll endlich unerlaubte Werbeanrufe, hohe Abmahngebühren und dubiose Gewinnspiele eindämmen. Die Bußgeld-Obergrenze für unseriöse Unternehmen wird verzehnfacht, und Inkassofirmen müssen mehr Transparenz an den Tag legen. test.de informiert.
Der Bundesrat hat ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch bekannt als Anti-Abzocke-Gesetz, verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Telefonwerbung, Gewinnspiele und Abmahngebühren. Das Gesetz könnte bereits im Herbst in Kraft treten. Es soll Verbraucher besser vor Abzocke am Telefon und im Internet schützen. Die Regelungen zu den Inkassounternehmen werden jedoch erst 2014 nach einer Übergangszeit bindend.
Unerlaubte Telefonwerbung und dubiose Gewinnspiele
Wer bei einer Firma Werbeanrufe ablehnt, darf von ihr nicht angerufen werden. Damit das eingehalten wird, hat das neue Gesetz jetzt die Obergrenze für Bußgelder bei unerlaubten Werbeanrufen von 50 000 auf bis zu 300 000 Euro deutlich angehoben. Entschließt sich ein Verbraucher, bei einem Gewinnspiel mitzumachen, so bedarf es künftig einer schriftlichen Bestätigung. Die Teilnahme darf nicht mehr nur telefonisch vereinbart werden.
Abmahngebühren künftig gedeckelt
Wer zum Beispiel wegen illegalen Herunterladens von Musik ein Ermahnungsschreiben von einer Anwaltskanzlei bekommt, hat das Recht auf eine Höchstgrenze bei der ersten Abmahnung. Den Streitwert hat der Gesetzgeber auf 1 000 Euro gedeckelt. Das bedeutet: Die Abmahngebühr beträgt höchstens knapp 148 Euro.
Inkassofirmen müssen transparenter werden
Inkassofirmen müssen künftig klarer ersichtlich machen, worauf sich ihre Geldforderungen beziehen und im Auftrag welcher Firma sie eine Forderung durchsetzen wollen. Die Bußgeld-Obergrenze für unseriöse Unternehmen wird auf 50 000 Euro verzehnfacht.
Tipp: Mehr Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Trickbetrüger, Gewinnspiele, Telefonwerbung.