Anla­gebetrug

Regulierung des grauen Kapitalmarkts: Die neuen Gesetze schützen die Anleger von Prokon nicht

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Bank­beratern und freien Anlegerberatern sowie Anbietern geschlossener Fonds hat der Gesetz­geber deutlich strengere Regeln auferlegt. Für Firmen wie Prokon greifen diese Gesetze nicht.

Kapital­anlagegesetz­buch. Seit Juli 2013 regelt das Kapital­anlagegesetz­buch sehr umfassend, was Firmen alles erfüllen müssen, wenn sie Anla­geangebote auflegen und damit Anlegergeld einsammeln. Die Verantwort­lichen eines Unter­nehmens müssen fachlich qualifiziert sein und beispiels­weise alle Risiken im Blick haben. Manche Anbieter legen deshalb keine geschlossenen Fonds mehr auf. Ziel des Gesetzes ist es, die Wirt­schaft vor den Folgen eines Zusammenbruchs von großen Anlagefirmen zu schützen. Für kleinere Firmen gelten leichtere Regeln.

Ausnahme­regelung. Unternehmen wie der Wind­kraft­spezialist Prokon, die Geld für ihr normales Geschäft brauchen und nicht aus der Finanz­branche stammen, fallen nicht unter das Kapital­anlagegesetz­buch. Legen sie Genuss­rechte auf, reicht es weiterhin, wenn sie einen Verkaufs­prospekt bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) einreichen. Die Bafin billigt ihn, wenn alle formalen Vorgaben einge­halten sind und es keine offensicht­lichen Wider­sprüche gibt. Das reicht, selbst wenn es wie bei Prokon um gewaltige Summen geht. Der größte Anbieter von Geld­anlagen auf dem grauen Markt, wollte 10 Milliarden Euro von Anlegern einsammeln. Für manche Anlagen ist nicht einmal ein Verkaufs­prospekt nötig.

Beratung. Die Bafin sammelt Beschwerden über Bank­berater und darf Sanktionen aussprechen. Freie Vermittler müssen ihre Sachkunde nach­weisen und sich gegen Vermögens­schäden durch Falsch­beratung versichern. Alle müssen genau dokumentieren, wann und wie sie wen beraten haben. Das soll verhindern, dass Berater Anlegern Produkte andrehen, die sie selbst nicht verstanden haben. Die neuen Regeln gelten aber nicht für Firmen, die ihre Produkte ohne Finanzberater vertreiben – wie Prokon.

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anon am 07.03.2014 um 20:15 Uhr
@Havda

Nochmal: Staatsschulden mitnichten nicht nur durch Inflation abbaubar, sondern auch durch höhere Steuern, Abgaben o.ä. Im Moment wird sie durch Inflation etwas abgebaut, das ist richtig und auch (anders als Sie staatsskeptisch behaupten) legitim. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass bei den anderen Anlagen noch sehr viel höhere Verluste drohen. Ein kleiner Verlust durch Inflation bei mündelsicheren Anlagen ist fraglos schmerzhaft, aber wie schmerzhaft muss dann erst 20, 30, 40%, Totalverlust sein (bei Gold, Sachwerten, Beteiligungen)? Eine solche differenzierte Betrachtung fehlt bei Ihnen genauso wie bei Remember_Carthage. Mit Ihrer Argumentation bringen Sie Anleger, die sich vor Reifällen schützen wollen, vom Regen eines momentanen Inflationsverlusts von vielleicht 0,5% im Jahr (nach Zinsen) in die Traufe eines Risikos für einen 20%-, 30%-, 40%- oder auch Totalverlust im gleichen Zeitraum -- also genau der Reinfälle, die die Anleger vermeiden wollten!

Gelöschter Nutzer am 07.03.2014 um 18:46 Uhr
@anon

Ich für meinen Teil beende mit einem Abschlussstatement die Diskussion: Wie Remember_Carthage richtig ausführte, können Zentralbanken Geld drucklen wie es ihnen beliebt - und genau das tun sie auch. Es waren in den vergangenen Jahren etliche Billionen. Sie und ich kommen ins Gefängnis, wenn wir im Keller Geld drucken. Aber manche sind eben gleicher. Dazu kommt das Zinsmonopol, denn Zentralbanken können die Zinsen unabhängig vom markt festlegen. Und drittens die Staatsfinanzierung durch den Aufkauf von Staatsanleihen durch die Notenbanken. Nur dadurch können Staatsschulden wirksam abgebaut werden. Und genau das passiert. Wenn ich Staatsanleihen kaufe, bewege ich mich nicht auf dem freien Markt. Ich lasse mich vom Staat betrügen, der sich Geld druckt, wie er es braucht und mich als Gläubiger dadurch enteignet. Täte er es, inklusive Zinsen, nicht, könnte er die Staatsschulden niemals abbauen. Wenn sie sich betrügen lassen wollen - Politiker brauchen Menschen wie sie. Glückwunsch!

anon am 07.03.2014 um 11:56 Uhr
@Remember_Carthage

Zahlen wie 50% bzw. 99% sind vor Zinsen. Haben also in dieser Diskussion nichts zu suchen. Das ist nur Angstpropaganda, um Anleger, die sich vor Reinfällen schützen wollen, von der richtigen Entscheidung abzuhalten: Mündelsichere Anlagen. Natürlich sind die Staatsschulden nicht nur durch Inflation abbaubar, sondern auch durch höhere Steuern o.ä. Im Moment wird sie durch Inflation etwas abgebaut, das ist richtig, und es ist auch sittlich das richtige. Die Vermögen haben durch die staatlichen Rettungsmaßnahmen profitiert und dürfen daher nun auch etwas zur Kasse gebeten werden. All das habe ich nicht bestritten. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass bei den anderen Anlagen noch sehr viel höhere Verluste drohen als dieser kleine Obulus. Ein kleiner Verlust durch Inflation bei mündelsicheren Anlagen ist fraglos schmerzhaft, aber wie schmerzhaft muss dann erst 20, 30, 40%, Totalverlust sein (bei Gold, Sachwerten, Beteiligungen)? Eine solche differenzierte Betrachtung fehlt bei Ihnen.

Gelöschter Nutzer am 07.03.2014 um 11:45 Uhr
@anon

Ich habe die Zinsen nicht vergessen, wie sie meinem Beitrag entnehmen können. Fast mein ganzer vorletzter Beitrag drehte sich darum.

anon am 07.03.2014 um 11:37 Uhr
@Remember_Carthage

Sie wiederholen sich wie immer, und wie immer lassen Sie dabei die Zinsen unter den Tisch fallen. Billigste Propaganda, wie bei allen Ideologien. Sie schauen eben nicht hin, sondern ziehen nur blind Schlüsse aus dieser Ideologie. Aktuell erzielen Sie mit Zinsen nach Inflation einen geringen Verlust. Das ist besser als das große Risiko eines sehr viel größeren Verlusts am den grauen Kapitalmarkt (Gold, Beteiligungen, Sachwerte). Mündelsichere Anlagen sind und bleiben daher die beste Wahl für Anleger, die sich vor Reinfällen schützen wollen.