Anla­gebetrug

Falsch­beratung: Schaden­ersatz einklagen

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Manchmal beschleicht Anleger das Gefühl, mit ihrer Geld­anlage herein­gefallen zu sein. Dann sollten sie mithilfe eines Juristen klären, ob eine Schaden­ersatz­klage sinn­voll ist. Rechts­rat erteilen Verbraucherzentralen für 25 bis 60 Euro. Eine Erst­beratung bei einem Rechts­anwalt kostet höchs­tens 250 Euro.

Beratung. Anleger, die falsch beraten wurden, sollten sich wehren. Dazu müssen sie die fehler­hafte Aufklärung durch Aufzeichnungen des Beraters oder durch einen Zeugen beweisen können.

Prospekt. Gute Chancen vor Gericht haben Anleger, wenn der Prospekt zu einer Geld­anlage Fehler aufweist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er Verlustrisiken verharmlost oder Angaben über Provisionen und Gebühren im Prospekt fehlen oder falsch sind.

Provisionen. Mitarbeiter von Banken müssen ihre Kunden bei der Anla­geberatung über jede Provision informieren, die für ein Finanz­produkt anfällt. Der Kunde muss wissen, was die Bank bekommt, wenn er ihrer Empfehlung folgt. Mitt­lerweile gilt das auch für freie Vermittler. Sie müssen seit 1. Januar 2013 ebenfalls alle Provisionen offenlegen, die im Zusammen­hang mit einer Finanz­anlage anfallen.

Verjährung. Nur drei Jahre haben Anleger Zeit, die beim Kauf von Wert­papieren falsch beraten wurden. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Anleger das Papier gekauft hat. Deutlich mehr Zeit bleibt Anlegern, die mit Beteiligungen an Unternehmen herein­gelegt wurden. Die dreijäh­rige Verjährungs­frist beginnt hier erst, wenn der Anleger den Fehler in der Beratung bemerkt hat (Bundes­gerichts­hof, Az. XI ZR 44/06).

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Kommentarliste

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  • anon am 07.03.2014 um 20:15 Uhr
    @Havda

    Nochmal: Staatsschulden mitnichten nicht nur durch Inflation abbaubar, sondern auch durch höhere Steuern, Abgaben o.ä. Im Moment wird sie durch Inflation etwas abgebaut, das ist richtig und auch (anders als Sie staatsskeptisch behaupten) legitim. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass bei den anderen Anlagen noch sehr viel höhere Verluste drohen. Ein kleiner Verlust durch Inflation bei mündelsicheren Anlagen ist fraglos schmerzhaft, aber wie schmerzhaft muss dann erst 20, 30, 40%, Totalverlust sein (bei Gold, Sachwerten, Beteiligungen)? Eine solche differenzierte Betrachtung fehlt bei Ihnen genauso wie bei Remember_Carthage. Mit Ihrer Argumentation bringen Sie Anleger, die sich vor Reifällen schützen wollen, vom Regen eines momentanen Inflationsverlusts von vielleicht 0,5% im Jahr (nach Zinsen) in die Traufe eines Risikos für einen 20%-, 30%-, 40%- oder auch Totalverlust im gleichen Zeitraum -- also genau der Reinfälle, die die Anleger vermeiden wollten!

  • Gelöschter Nutzer am 07.03.2014 um 18:46 Uhr
    @anon

    Ich für meinen Teil beende mit einem Abschlussstatement die Diskussion: Wie Remember_Carthage richtig ausführte, können Zentralbanken Geld drucklen wie es ihnen beliebt - und genau das tun sie auch. Es waren in den vergangenen Jahren etliche Billionen. Sie und ich kommen ins Gefängnis, wenn wir im Keller Geld drucken. Aber manche sind eben gleicher. Dazu kommt das Zinsmonopol, denn Zentralbanken können die Zinsen unabhängig vom markt festlegen. Und drittens die Staatsfinanzierung durch den Aufkauf von Staatsanleihen durch die Notenbanken. Nur dadurch können Staatsschulden wirksam abgebaut werden. Und genau das passiert. Wenn ich Staatsanleihen kaufe, bewege ich mich nicht auf dem freien Markt. Ich lasse mich vom Staat betrügen, der sich Geld druckt, wie er es braucht und mich als Gläubiger dadurch enteignet. Täte er es, inklusive Zinsen, nicht, könnte er die Staatsschulden niemals abbauen. Wenn sie sich betrügen lassen wollen - Politiker brauchen Menschen wie sie. Glückwunsch!

  • anon am 07.03.2014 um 11:56 Uhr
    @Remember_Carthage

    Zahlen wie 50% bzw. 99% sind vor Zinsen. Haben also in dieser Diskussion nichts zu suchen. Das ist nur Angstpropaganda, um Anleger, die sich vor Reinfällen schützen wollen, von der richtigen Entscheidung abzuhalten: Mündelsichere Anlagen. Natürlich sind die Staatsschulden nicht nur durch Inflation abbaubar, sondern auch durch höhere Steuern o.ä. Im Moment wird sie durch Inflation etwas abgebaut, das ist richtig, und es ist auch sittlich das richtige. Die Vermögen haben durch die staatlichen Rettungsmaßnahmen profitiert und dürfen daher nun auch etwas zur Kasse gebeten werden. All das habe ich nicht bestritten. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass bei den anderen Anlagen noch sehr viel höhere Verluste drohen als dieser kleine Obulus. Ein kleiner Verlust durch Inflation bei mündelsicheren Anlagen ist fraglos schmerzhaft, aber wie schmerzhaft muss dann erst 20, 30, 40%, Totalverlust sein (bei Gold, Sachwerten, Beteiligungen)? Eine solche differenzierte Betrachtung fehlt bei Ihnen.

  • Gelöschter Nutzer am 07.03.2014 um 11:45 Uhr
    @anon

    Ich habe die Zinsen nicht vergessen, wie sie meinem Beitrag entnehmen können. Fast mein ganzer vorletzter Beitrag drehte sich darum.

  • anon am 07.03.2014 um 11:37 Uhr
    @Remember_Carthage

    Sie wiederholen sich wie immer, und wie immer lassen Sie dabei die Zinsen unter den Tisch fallen. Billigste Propaganda, wie bei allen Ideologien. Sie schauen eben nicht hin, sondern ziehen nur blind Schlüsse aus dieser Ideologie. Aktuell erzielen Sie mit Zinsen nach Inflation einen geringen Verlust. Das ist besser als das große Risiko eines sehr viel größeren Verlusts am den grauen Kapitalmarkt (Gold, Beteiligungen, Sachwerte). Mündelsichere Anlagen sind und bleiben daher die beste Wahl für Anleger, die sich vor Reinfällen schützen wollen.