Falschberatung: Schadenersatz einklagen
Manchmal beschleicht Anleger das Gefühl, mit ihrer Geldanlage hereingefallen zu sein. Dann sollten sie mithilfe eines Juristen klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist. Rechtsrat erteilen Verbraucherzentralen für 25 bis 60 Euro. Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostet höchstens 250 Euro.
Beratung. Anleger, die falsch beraten wurden, sollten sich wehren. Dazu müssen sie die fehlerhafte Aufklärung durch Aufzeichnungen des Beraters oder durch einen Zeugen beweisen können.
Prospekt. Gute Chancen vor Gericht haben Anleger, wenn der Prospekt zu einer Geldanlage Fehler aufweist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er Verlustrisiken verharmlost oder Angaben über Provisionen und Gebühren im Prospekt fehlen oder falsch sind.
Provisionen. Mitarbeiter von Banken müssen ihre Kunden bei der Anlageberatung über jede Provision informieren, die für ein Finanzprodukt anfällt. Der Kunde muss wissen, was die Bank bekommt, wenn er ihrer Empfehlung folgt. Mittlerweile gilt das auch für freie Vermittler. Sie müssen seit 1. Januar 2013 ebenfalls alle Provisionen offenlegen, die im Zusammenhang mit einer Finanzanlage anfallen.
Verjährung. Nur drei Jahre haben Anleger Zeit, die beim Kauf von Wertpapieren falsch beraten wurden. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Anleger das Papier gekauft hat. Deutlich mehr Zeit bleibt Anlegern, die mit Beteiligungen an Unternehmen hereingelegt wurden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt hier erst, wenn der Anleger den Fehler in der Beratung bemerkt hat (Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 44/06).