Das müssen Sie nicht zahlen – 20 verbotene Gebühren
Gebühr für ... | Begründung | Urteil, Rechtsgrundlage |
Gebühr für ... | Begründung | Urteil, Rechtsgrundlage |
Bareinzahlungen auf das eigene Konto und Baraus- | Wenn Sie Geld auf Ihr eigenes Konto einzahlen oder davon abheben, darf die Bank in den meisten Fällen keine Gebühren berechnen. Nur wenn vereinbart ist, dass die Bank neben dem Grundpreis für das Konto jede Buchung extra abrechnet und mindestens fünf Buchungen im Monat kostenlos sind, darf sie für die weiteren kassieren. | Bundesgerichtshof (BGH), Az. XI ZR 80/93, und Az. XI ZR 217/95 |
Kontoauszüge | Sie haben das Recht, sich kostenlos über Ihren Kontostand zu informieren. Wenn das nicht am Schalter möglich ist, muss ein Auszugsdrucker bereit stehen. Schickt die Bank die Auszüge zu, darf das kostenpflichtig sein. Es ist ein Sonderservice. | Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch |
Freistellungs- | Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Freistellungsaufträge zu verwalten und zu ändern. Sie darf dafür keine Gebühr verlangen. | BGH, Az. XI ZR 269/96 und Az. XI ZR 279/96 |
Kontopfändung | Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Pfändungsbeschlüsse kostenfrei zu bearbeiten und monatlich zu überwachen. | BGH, Az. XI ZR 219/98 und Az. XI ZR 8/99 |
Kontoauflösung | Sie dürfen ein Girokonto ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist auflösen. Auch wenn Sie einen Sparvertrag fristgemäß kündigen, fallen keine Gebühren an. | Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch |
Bearbeitung von Erbfällen und Nachlass- | Die Bank muss dem Finanzamt kostenlos den Kontostand des Verstorbenen mitteilen. Auch das Umschreiben des Kontos auf den Namen des Erben darf sich die Bank nicht von Ihnen bezahlen lassen. Nur wenn Sie als Erbe ausdrücklich beraten werden wollen, wie Sie das Erbe am besten verwenden, darf die Bank ein Honorar fordern. | Landgericht (LG) Frankfurt am Main, Az. 2/2 O 46/99, und + LG Dortmund, Az. 8 O 57/01 |
Kontoauskünfte | Wenn Sie von der Bank unzulässige Gebühren zurückfordern, darf sie nicht darauf bestehen, dass Sie die Belastung mit Datum und Betragshöhe nachweisen. Sie muss Ihnen kostenlos über die strittige Abbuchung Auskunft geben. | Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Az. 5 U 116/98 |
Nachforschung | Die Bank muss bei einer Überweisung dafür sorgen, dass das Geld beim Empfänger ankommt. Forscht sie über den Verbleib nach, handelt sie im eigenen Interesse. | LG Frankfurt am Main, Az. 2/2 O 16/99 |
Kopien und Telefonate | Kosten für allgemeine Telefonate und Kopien darf die Bank nicht auf die Kunden abwälzen. Nur wenn sie auf ausdrücklichen Kundenwunsch zusätzlich telefoniert und kopiert, darf sie Kosten geltend machen – aber nur so viel, wie ihr tatsächlich entstanden sind. | Paragraf 676 f Bürgerliches Gesetzbuch |
Auskünfte an Dritte | Wenn die Bank oder Dritte im eigenen Interesse Auskünfte einholen, sind das allgemeine Geschäftskosten für die Sie nichts zahlen müssen. Nur wenn Sie die Bank ausdrücklich auffordern, Auskünfte weiterzugeben, kann Sie dafür Gebühren berechnen. | Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch |
Bearbeitung von Reklamationen | Die Bank ist vertraglich verpflichtet, einer Reklamation nachzugehen. Sie darf keine Gebühren verlangen. | LG Köln, Az. 26 O 30/00 |
Mahnkosten | Je mehr Mahnungen die Bank Ihnen in einer Sache schickt, desto geringer müssen die Kosten der einzelnen Mahnung werden. Sie muss ja den Sachverhalt nicht jedes Mal neu darstellen. Mahnkosten über 3 Euro sind kaum zu begründen. | Verbraucherkreditgesetz |
Kreditkarte | Wenn Sie Ihre Kreditkarte vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgeben, müssen Sie für die restliche Zeit nicht zahlen. Fordern Sie von der Bank den Jahresbetrag anteilig zurück. Das gilt auch für die Bankkundenkarte (früher ec-Karte). | OLG Frankfurt, Az. 1 U 108/99 |
Kreditkarten- | Nach Verlust oder Beschädigung einer Kreditkarte darf die Bank nicht in jedem Fall für eine Ersatzkarte Geld verlangen. Ist die Bank selbst für den Verlust verantwortlich, muss die Ersatzkarte kostenlos sein. | OLG Celle, Az. 13 U 186/99, und LG Frankfurt am Main, Az. 2/2 O 46/99 |
Geldempfang aus dem Ausland | Die Banken werden bei Girokonten als reine Verrechnungsstelle tätig und müssen den Geldeingang ordnungsgemäß verbuchen. Das ist keine besondere Dienstleistung für den Kunden, so dass Gebühren unzulässig sind. | Paragraf 676 f Bürgerliches Gesetzbuch |
Lastschriftrückgabe | Verweigert Ihre Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen, weil Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird die Bank im eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Sie darf Ihnen dafür keine Kosten berechnen, auch nicht für die Nachricht über die Nichtausführung. Sie darf die Kosten auch nicht in Schadenersatz umbenennen. | BGH, Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96, Az. XI ZR 197/00 und BGH, Az. XI ZR 154/04 |
Ausfertigung einer Löschungs- | Fertigt die Bank Ihnen eine Erklärung aus, dass sie der Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch zustimmt, kommt sie einer gesetzlichen Pflicht nach. Entgelte kann die Bank nur für tatsächliche Kosten berechnen, wie die Beglaubigung durch einen Notar. | BGH, Az. XI ZR 244/90 |
Kredit- oder sonstige Vertragsangebote, wenn kein Vertragsabschluss erfolgt | Für ein Vertragsangebot, das der Kunde ablehnt, darf die Bank nichts berechnen. Es gehört zu den üblichen Risiken jeder Geschäftstätigkeit, dass Kunden abspringen, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt. | OLG Dresden, Az. 7 U 2238/00 |
Kontoauszüge bei Baudarlehen | Es gehört zur Pflicht der Bank, bei einem Baudarlehen eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und Sie darüber kostenfrei zu informieren. | Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch |
Depotübertragung | Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die von ihr verwalteten Wertpapiere kostenfrei herauszugeben, wenn Sie das wollen. Allerdings darf die Bank für die Depotführung und für An- und Verkauf von Wertpapieren kassieren. | BGH, Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04 |
Bankgebühren, die zulässig sind | ||
Ersatz-Sparbuch | Wenn der Kunde ein Sparbuch verliert und eine zweite Ausfertigung wünscht, ist das nicht mit dem üblichen Sparvertrag abgedeckt. | BGH, Az. XI ZR 351/97 |
Bereitstellungszinsen | Die Bank braucht dem Kunden ein Darlehen nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung stellen. Es ist Sache des Kunden, wenn er das bereitgestellte Geld noch nicht verwenden kann. | BGH, Az. III ZR 207/83 |
Vorfälligkeits- | Nimmt der Kunden einen bereitgestellten Kredit nicht ab, bringt er die Bank um ihren Zinsgewinn. Den Verlust kann sich die Bank erstatten lassen. Die Berechnung der Vorfälligkeitsenschädigung richtet sich nach der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank. | BGH, Az. III ZR 207/83 und Az. XI ZR 285/03 |
Zeichnungsgebühr | Wenn der Kunde eine Aktie neu zeichnet und wegen Überzeichnung keine zugeteilt bekommt, darf die Bank trotzdem eine Gebühr berechnen, weil sie dem Kunden die Zuteilungschance gewahrt hat. | BGH, Az. XI ZR 156/02 |
Kontoauskunft | Der Kunde kann zwar über einen länger als zehn Jahre zurückliegenden Zeitraum Auskunft über die Entwicklung seines Girokontos verlangen. Das ist allerdings kostenpflichtig. Unter Umständen muss die Bank dann dafür Unterlagen aus verschiedenen Filialen im ganzen Bundesgebiet anfordern. | BGH, Az. XI ZR 183/00 |
Einzugsermächtigung | Versucht ein Anbieter erfolglos, seine Forderungen an einen Kunden per Einzugsermächtigung einzuziehen, kann er den Kontoinhaber mit einem Entgelt belasten. Der Kunde muss bei Erteilung der Einzugsermächtigung dafür sorgen, dass sein Konto gedeckt ist. | BGH, Az. XI ZR 245/01 |
Scheckrückgabe | Wenn der Kunde einen Scheck einreicht und dieser vergeblich bei dem anderen Kreditinstitut eingezogen wird, dürfen die Kosten für die Nichteinlösung an ihn weitergereicht werden. | BGH, Az. XI ZR 245/01 |
Geduldete Konto- | Lässt die Bank zu, dass das Girokonto über den vereinbarten Disporahmen hinaus überzogen wird, geht sie ein höheres Ausfallrisiko ein. Für den Mehraufwand kann sie einen Zinsaufschlag verlangen. | BGH, Az. XI ZR 196/91 |
Kreditkarten- | Wer innerhalb der EU seine Kreditkarte einsetzt, muss dafür kein Gebühren abführen, sofern er in Euro zahlt. Bei anderen Währungen oder außerhalb der EU darf die Bank Bearbeitungsgebühren berechnen. | BGH, Az. XI ZR 167/96 |
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Stand: Dezember 2008