Ungenutztes Fahr­zeug Versichern ist Pflicht

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Fahr­zeughalter müssen auch dann eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung für ihr Fahr­zeug abschließen, wenn sie das Auto ungenutzt auf ihrem Privatgrund­stück abstellen. Das hat der Europäische Gerichts­hof in einem Fall aus Portugal entschieden. Eine Versicherungs­pflicht bestehe immer, wenn ein Fahr­zeug fahr­bereit sei. Dabei ist es egal, ob der Inhaber noch damit fahren will (Az. C-80/17). In dem Fall ließ eine Frau ihren Wagen ungenutzt auf ihrem Grund­stück stehen und schloss keine Haft­pflicht­versicherung ab. Ihr Sohn fuhr ohne ihr Wissen und ohne ihre Erlaubnis mit dem Wagen und kam zusammen mit zwei anderen Fahrzeug­insassen bei einem Unfall ums Leben. Die zuständige portugiesische Behörde zahlte den Hinterbliebenen der Opfer eine Entschädigung von knapp 440 000 Euro. Anschließend forderte sie die Summe von der Fahr­zeug­inhaberin zurück, da sie ihrer Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung nicht nachgekommen sei. Zu Recht, entschieden die Luxemburger Richter.

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