Ein Mieter in München muss 33 000 Euro Bußgeld zahlen, weil er seine Wohnung ungenehmigt weitervermietet hat. Das entschied das Amtsgericht München (Az. 1119 OWi 258 Js199344/ 16). Der Verurteilte hatte die Wohnung an Personen untervermietet, die sich wegen einer medizinischen Behandlung vorübergehend in München aufhielten. Die Stadt München sah darin einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot. Das Gericht stimmte dieser Sicht zu. Die Geldbuße solle auch einer Nachahmung entgegenwirken.
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