Ein Mieter in München muss 33 000 Euro Bußgeld zahlen, weil er seine Wohnung ungenehmigt weitervermietet hat. Das entschied das Amtsgericht München (Az. 1119 OWi 258 Js199344/ 16). Der Verurteilte hatte die Wohnung an Personen untervermietet, die sich wegen einer medizinischen Behandlung vorübergehend in München aufhielten. Die Stadt München sah darin einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot. Das Gericht stimmte dieser Sicht zu. Die Geldbuße solle auch einer Nachahmung entgegenwirken.
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In einer vollkommen anderen Angelegenheit: Das Gericht erkannte auf schwere Körperverletzung und verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte einen festen Wohnsitz und einen Ausbildungsplan hat. Er verließ den Gerichtssaal als freier Mann.
Und nein, natürlich beeinflussen solche Urteile wie aus München und mein beispielhafter Fall auf keinen Fall das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und das Ansehen von Richtern in der Bevölkerung. Niemals.
Und wo kämen wir denn hin, wenn einfach mal jemand so seine Wohnung untervermieten würde ohne vorher einen Politiker um gnädige Erlaubnis zu fragen?