Nach einem unverschuldeten Unfall reicht es, wenn Autobesitzer vor dem Verkauf des Fahrzeugs das Wertgutachten eines Sachverständigen einholen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VI ZR 679).
Geklagt hatte ein Autobesitzer, der sein Auto nach einem unverschuldeten Unfall auf Grundlage eines Gutachtens für 11 000 Euro verkaufte. Die gegnerische Versicherung legte dem Mann ein besseres Angebot über 20 090 Euro vor und wollte diesen höheren Betrag vom Wiederbeschaffungspreis des Autos von rund 28 000 Euro abziehen. Zu Unrecht, entschied der BGH. Auf Verkaufsangebote des gegnerischen Versicherers müsse der Mann nicht warten.