Auch ein Zeckenbiss ist ein Unfall. Dieser Ansicht ist zumindest das Amtsgericht in Dortmund (Az. 128 C 5745/03). Die Richter verurteilten einen Unfallversicherer zu zahlen.
Bei einer Frau hatte ein Zeckenbiss die Infektionskrankheit Borreliose ausgelöst. Sie musste ins Krankenhaus und forderte von ihrem Unfallversicherer Krankenhaustagegeld. Die Versicherungsgesellschaft lehnte zunächst ab, da die Krankheit nicht durch einen Unfall ausgelöst worden sei. Falsch, entschied das Gericht Mitte letzten Jahres.
Beim Biss einer Zecke handele es sich um ein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Er erfülle somit die Definitionsmerkmale eines Unfalls (siehe auch „Unfallversicherung“).
Die Unfallversicherer haben inzwischen vorgebeugt. In ihren neuesten Versicherungsbedingungen von 1999 schließen sie Infektionen aufgrund von Insektenbissen ausdrücklich von ihren Leistungen aus. Die Frau hatte Glück. Ihr Vertrag beruhte noch auf den Bedingungen von 1994.
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