Unfall­versicherung Park­bucht zählt nicht zum Arbeitsweg

0

Wer auf dem Arbeitsweg in einer Park­bucht hält und dabei einen Verkehrs­unfall erleidet, hat keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung. Der Fall: Auf dem Nach­hauseweg von der Arbeit bremste eine Frau ihr Auto ab, um in eine Park­bucht zu fahren. Sie wollte eine SMS auf ihrem privaten Mobiltelefon lesen, die vermeintlich von ihrem Chef kam. Dabei fuhr ihr ein anderes Auto auf. Die Frau erlitt durch den Aufprall ein Schleudertrauma sowie Prel­lungen an den Fingern. Das Landes­sozialge­richt Baden-Württem­berg entschied, dass ihr keine Leistungen der Berufs­genossenschaft zustünden, weil sie mit dem Abbremsen des Autos den versicherten Arbeitsweg verlassen habe. Sie konnte auch nicht nach­weisen, dass es sich um eine berufliche SMS handelte, weil ihr Telefon bei dem Unfall zerstört wurde (Az. L 9 U 764/16).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.