Muss jemand dauerhaft den Blutverdünner Marcumar einnehmen, können Blutergüsse nach einem Sturz Komplikationen nach sich ziehen. Ein privater Unfallversicherer darf einem Kunden nicht deswegen die Leistung kürzen, so das Oberlandesgericht Köln (Az. 20 U 57/18).
Ein Mann stürzte auf der Treppe und zog sich einen so großen Bluterguss zu, dass er im Krankenhaus operiert werden musste. Als er dafür vorübergehend sein Marcumar absetzte, erlitt er einen Schlaganfall und musste wegen Blutgerinnsel erneut operiert werden. Sein Unfallversicherer wollte daraufhin sein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld kürzen. Begründung: Das Medikament sei für die Komplikation verantwortlich. Die Einnahme sei aber keine Krankheit, sondern eine Therapie, so das Gericht (zum Test privater Unfallversicherungen).