Wer beim Sport mit dem Fuß umknickt, kann keine Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung verlangen. Denn als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis. Für Ausrutscher auf normalem Boden trifft das in der Regel nicht zu – wohl aber, wenn der Untergrund ungewöhnlich ungünstig ist, zum Beispiel bei Glätte durch Nässe, Eis oder Schnee.
Eine Tennisspielerin, die auf dem Platz umgeknickt war, behauptete, sie sei auf einem Blatt auf dem Platz ausgerutscht. Das aber konnte sie nicht beweisen. Ihre Mitspielerin bestätigte nur, dass die Frau nach dem Sturz über ein Blatt geflucht hatte. Gesehen hatte sie das nicht (Kammergericht Berlin, Az. 6 U 54/14).