Eigentümer teurer Wagen dürfen mit ihren Forderungen nach einem Autounfall nicht übertreiben, findet das Landgericht Berlin (Az. 58 S 75/06). Ihnen steht keine Reparatur zu Höchstpreisen zu.
Die Richter hatten über den Fall eines Fahrers zu entscheiden, dem ein anderer in den Mercedes gefahren war. Er entschloss sich, den Schaden nicht reparieren zu lassen, sondern wählte die „fiktive Abrechnung“. Dann zahlt der Versicherer des Gegners das Geld aus, das zur Reparatur nötig wäre - abzüglich Mehrwertsteuer.
Der Geschädigte legte seiner Abrechnung die üppigen Stundensätze einer Mercedes-Werkstatt zugrunde. Doch das Gericht spielte nicht mit. Zwar sei es erlaubt, mit Preisen einer Markenwerkstatt zu rechnen. Das gehe aber nicht, wenn günstigere Alternativen bequem zur Verfügung stünden. Da der Mercedes-Fahrer eine markenfreie Fachwerkstatt um die Ecke hatte, setzte das Gericht deren Sätze an.
-
- Mittlerweile geht die Rabattstaffel bei den meisten Autoversicherern bis SF 50, teils sogar bis SF 60. Was Sie zum System der Schadenfreiheitsklassen wissen müssen.
-
- Autofahrer, die unter Drogen stehen, müssen Kfz-Haftpflichtschäden bis zu einer Summe von 5 000 Euro selbst bezahlen. Kfz-Versicherer dürfen dies in ihren...
-
- In vielen Städten fahren nicht nur Taxis. Einen Fahrservice vermitteln auch die Apps von Uber oder Free Now. Aber: Trotz gleicher Dienstleistung gibt es Unterschiede.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.