Zieht sich ein Bestatter im Job ein Verhebetrauma zu, so fällt das unter die gesetzliche Unfallversicherung. (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az. L 6 U 1695/18). In dem Fall hatte sich ein Bestattungshelfer beim Anheben einer Leiche ein Verhebetrauma am Oberarm zugezogen. Dort bildete sich ein Wulst, genannt Muskelbauch. Der Mann war vier Wochen arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an, da es keine äußere Krafteinwirkung gab und der Mann womöglich vorerkrankt war. Das Urteil: Der Muskelbauch ist ein Zeichen für eine Erstverletzung. Da die Verletzung während einer versicherten Tätigkeit entstand, liegt ein Arbeitsunfall vor.