Unfall­helden.de Anwalt, Gutachter, Auto­werk­statt – Hilfe aus einer Hand

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Unfall­helden.de - Anwalt, Gutachter, Auto­werk­statt – Hilfe aus einer Hand

Rumms! Der Hintermann hat nicht aufgepasst, der Kotflügel ist zerbeult. Was nun? Das Portal Unfall­helden.de vermittelt Auto­fahrern, die Opfer eines Verkehrs­unfalls geworden sind, Anwalt, Gutachter, Werk­statt und gegebenenfalls einen Mietwagen. Für Geschädigte ist die Hilfe kostenfrei. test.de hat sich angeschaut, was Kunden von den Unfall­helden erwarten können – und erklärt das Geschäfts­modell des Portal­betreibers.

Unfall­helden helfen bei der Abwick­lung des Schadenfalls

Wer mit seinem Auto in einen Verkehrs­unfall verwickelt wurde, braucht nicht nur eine Werk­statt für die Reparatur, sondern meist auch einen Anwalt – und gegebenenfalls einen Gutachter zur Ermitt­lung der Schadenhöhe. So mancher hat darauf keine Lust und ruft aus Bequemlich­keit nur die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Unfall­ver­ursachers an. Das ist aber nicht ratsam, weil die oft versucht, die Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Wer seine Rechte mit Anwalt durch­setzen will, ohne sich um einen solchen kümmern zu müssen, kann sich an das Münchner Portal Unfallhelden.de wenden – und bekommt per Telefon oder über die Website Werk­statt, Anwalt und Gutachter vermittelt. Betreiber von Unfall­helden.de ist die Parqon Claims Services GmbH. Das Münchener Unternehmen verspricht, dass die Einschaltung der Unfall­helden für Kunden grund­sätzlich kostenlos ist.

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Der Service richtet sich vor allem an Unfall­geschädigte

Um kostenfrei von dem Angebot zu profitieren, sollte der Nutzer höchs­tens eine Teilschuld am Unfall haben. Allein­schuldigen Auto­fahrern nennt das Portal zwar güns­tige Werk­stätten, die Reparatur muss der Fahrer dann aber selbst bezahlen oder über die eigene Voll­kasko­versicherung abwi­ckeln. Ergibt die erste Anscheins­prüfung, dass der Fahrer den größten Teil der Schuld trägt, gibt es auch nicht den vollen Service: „Dann empfehlen wir, unmittel­bar Kontakt mit der eigenen Versicherung aufzunehmen“, sagt Marc-Oliver Eckart, Geschäfts­führer von Parqon Claims Services. „Stellt sich trotz wahr­heits­gemäßer Angaben des Kunden ein Mitverschulden erst nach Einschalten von Anwalt, Gutachter und Werk­statt heraus, hat der Kunde keine Kosten“, so Eckart. Die Unfall­helden über­nehmen seinen Kosten­anteil.

Rechts­anwalt frei wähl­bar

Mit dem Vermitt­lungs­angebot sei keine Pflicht verbunden, die vom Portal empfohlenen Anwälte oder Werk­stätten zu beauftragen, versichert Eckart. Wer etwa schon einen Anwalt kenne oder eine Werk­statt habe, der er seit Jahren vertraue, könne auch diese beauftragen. Auch wer sein Auto gar nicht mehr reparieren lassen und nur Bargeld für den entstandenen Schaden haben möchte, kann den Anwalt entsprechend beauftragen.

Wie gut funk­tioniert der Dienst in der Praxis? Ein Fall­beispiel

Unfall­helden.de - Anwalt, Gutachter, Auto­werk­statt – Hilfe aus einer Hand

Karolina Sitarek hat die Dienste der „Unfall­helden“ genutzt. © Rois & Stubenrauch

Mai 2017. Karolina Sitarek aus Wien ist mit ihrem Auto in München unterwegs. An einer roten Ampel in München rammt sie ein Auto von hinten. Ein klassischer Auffahr­unfall, die Schuld­frage ist schnell geklärt. Nach dem Unfall nimmt Sitarek Kontakt mit den Unfall­helden auf. Wenige Stunden danach meldet sich ein Anwalt und befragt sie zu dem Vorgang. Die Unfall­helden schi­cken außerdem einen Gutachter vorbei, der den Schaden am Wagen beziffert. Sitarek möchte von der Versicherung des Unfall­ver­ursachers, der Barmenia, Schaden­ersatz in bar. Um die Reparatur des Autos will sie sich selbst kümmern, an ihrem Heimat­ort Wien.

Erst als der Anwalt nach­hakt, zahlt die Barmenia

Der von den Unfall­helden vermittelte Rechts­anwalt macht Sitareks Ansprüche bei der Barmenia geltend. Die will den vom Gutachter ermittelten Schaden zunächst nicht in voller Höhe über­nehmen. Aber als der Anwalt nach­hakt, kommt die volle Summe doch noch. Sogar ein kleines Schmerzens­geld holt er für Sitarek heraus. Insgesamt dauert es rund sieben Monate, bis sie ihr Geld hat.

Auch bei unver­schuldetem Unfall lieber zum Anwalt

Der Fall Sitarek zeigt, dass auch dann der Gang zum Anwalt ratsam ist, wenn die Schuld­frage eindeutig ist. Nicht selten versuchen die Auto­versicherungen des Unfall­ver­ursachers selbst bei einfach gelagerten Fällen die Ansprüche der Opfer zu kürzen. „Mit einem Anwalt an der Seite kann das Unfall­opfer oft deutlich mehr Schaden­ersatz erzielen“, berichtet Gregor Samimi, Gregor Samimi, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin. Hätte Karolina Sitarek ohne Anwalt bei der gegnerischen Versicherung angerufen und um Schaden­regulierung gebeten, hätte sie sehr wahr­scheinlich weniger Schaden­ersatz und eventuell auch kein Schmerzens­geld erhalten.

Unfall­helden nur als Vermittler tätig

Die Platt­form Unfall­helden arbeitet als reiner Vermittler. Ihr Betreiber, die Parqon Claims Services, beschäftigt selbst keine Anwälte oder Gutachter, sondern hat ein Netz­werk aus unabhängigen Dienst­leistern aufgebaut. Meldet sich ein Unfall­opfer bei den Unfall­helden, wird ein Dienst­leister aus diesem Netz­werk beauftragt. Zum Anwalts­netz­werk der Unfall­helden, das laut Betreiber 50 bis 100 Anwälte umfasst, gehört auch die Münchner Kanzlei Rechts­anwälte Eckart, Köster & Kollegen. Die Kanzlei, in der auch Unfall­helden-Geschäfts­führer Marc-Oliver Eckart arbeitet, hat auch den Fall Sitarek bearbeitet.

Das Geschäfts­modell der Unfall­helden

Die Hilfe bei der Vermitt­lung von Gutachtern, Anwälten und Werk­stätten ist für die Kunden kostenfrei, sagen die Unfall­helden. Aber womit verdient das Portal dann Geld? Nach eigenen Angaben leben die Unfall­helden von den Pro­visionen der einge­schalteten Dienst­leister und außerdem von Lizenz­gebühren, die etwa Gutachter und Anwälte für die Benut­zung der Unfall­helden-Software bezahlen müssen. Die von den Unfall­helden einge­schalteten Gutachter, Anwälte und Werk­stätten werden in der Regel von der Kfz-Versicherung des Unfall­ver­ursachers bezahlt, wenn das Unfall­opfer keine Teilschuld trifft. Einen notwendigen Prozess gegen die Auto­versicherung des Unfall­gegners finanzieren die Unfall­helden nicht. Will der geschädigte Auto­fahrer die gegnerische Kfz-Haft­pflicht­versicherung verklagen, weil diese auf einer Kürzung der geltend gemachten Ansprüche beharrt, muss er das auf eigenes Risiko tun oder, sofern vorhanden, seine Rechts­schutz­versicherung einschalten.

Wie sicher ist die Zahlungs­abwick­lung?

Wenn der von den Unfall­helden empfohlene Anwalt für seinen Mandanten den Schaden­ersatz erstritten hat, wird die voll­ständige Summe zunächst auf ein Konto des Anwalts über­wiesen. Der leitet es nach Abzug sämtlicher Kosten (Anwalt, Werk­statt, Gutachter) an den Kunden weiter. Dieses Verfahren birgt ein kleines Insolvenzrisiko: Verbucht der Rechts­anwalt das Geld der Versicherung pflicht­widrig auf seinem privaten Konto, könnten Gläubiger im Insolvenzfall darauf zugreifen. Unfall­helden-Geschäfts­führer Marc-Oliver Eckart erklärt, dass es einen solche Fall noch nie gegeben habe. Sollte ein Kunde doch einmal Ausfälle haben, würden die Unfall­helden im Zweifel dafür aufkommen.

Holen die Unfall­helden-Anwälte das Maximum raus?

Aber: Läuft der Kunde bei diesem Geschäfts­modell nicht Gefahr, dass die beauftragen Part­ner­anwälte im Zweifel nur sehr vorsichtig Schaden­ersatz fordern – damit das Risiko für die Unfall­helden, am Ende auf Kosten sitzen zu bleiben, möglichst klein ist? Marc-Oliver Eckart sieht diese Gefahr nicht. „Die Anwälte bekommen keinerlei Vorgaben bezüglich der Bearbeitung“, sagt er. Ein Anwalt, der für seinen Kunden nicht das Beste heraus­hole, mache sich schaden­ersatz­pflichtig. Sollte es dennoch zu einem solchen Fall kommen, würden die Unfall­helden dem Kunden beistehen.

Wann der Kunde doch Kosten trägt

Allerdings können auf Unfall­helden-Kunden ausnahms­weise doch Kosten zukommen, wenn sie zum Beispiel bei der Unfall­meldung gelogen haben. Behauptet der Kunde zum Beispiel, dass ein Lack­schaden durch einen Unfall entstanden ist und stellt der darauf­hin einge­schaltete Gutachter anschließend fest, dass dieser Lack­schaden nicht von dem Unfall kommen kann, wären die Gutachter­kosten unter Umständen vom Kunden zu tragen. So sehen es die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unfallhelden (Punkt 6) vor. Außerdem muss der Kunde zahlen, wenn er entgegen der Empfehlung der Unfall­helden etwa bei einem sehr alten Auto auf die Reparatur in einer teuren Marken­werk­statt besteht, die gegnerische Versicherung nach der Recht­sprechung in einem solchen Fall aber nur die Reparatur­kosten einer güns­tigen, freien Werk­statt über­nehmen muss.

Fazit: Unfall­helden nützlich und bequem

Die Unfall­helden bieten nichts, was man als Unfall­opfer in Zusammen­arbeit mit einem selbst ausgewählten Verkehrs­rechts­anwalt nicht auch erreichen könnte. Für Auto­fahrer, die unver­schuldet Opfer eines Auto­unfalls wurden, keinen Anwalt kennen und es bequem haben wollen, ist der Dienst freilich eine Hilfe. Wer nach einem erfahrenen Verkehrs­anwalt sucht, kann seinen Unfall zum Beispiel aber auch über das Portal Schadenfix (Telefon 0800 196 0 196) melden. Dabei handelt es sich um einen Service der Arbeits­gemeinschaft Verkehrs­recht des Deutschen Anwalts­ver­eins. Nach der Unfall­meldung setzt sich ein Anwalt mit dem Betroffenen in Verbindung, um die weitere Vorgehens­weise abzu­klären. So oder so ist es in jeden Fall ratsam, nach einem unver­schuldeten Unfall einen Anwalt mit der Unfall­abwick­lung zu beauftragen. So gehen keine berechtigten Ansprüche verloren.

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svncs190 am 16.04.2022 um 17:43 Uhr
Erster Eindruck: Unprofessionell

Den Artikel über Unfallhelden fand ich interessant. Darum habe ich mich direkt mal auf deren Website umgesehen und bin … leider nicht übermäßig begeistert.
1. Fauxpas: Die auf der Website verlinkte Unfallhelden-App ist im AppStore nicht verfügbar.
2. Fauxpas: Die Hotline ist nicht erreichbar. Gut, es ist Ostersamstag, aber heutzutage würde ich eine 24h-Stunden-Hotline eigentlich schon erwarten.
3. Fauxpas: Die Ansage des Anrufbeantworter lautet einfach: „Der Teilnehmer hat die Mailbox aktiviert.“ (Kein Witz!)
Später erreichte ich die Hotline doch noch und hatte nur eine einfache Frage. Nämlich, ob ich im Falle eine (Un)Falles als Geschädigter neben den Unfallhelden zusätzlich auch meine KFZ-Versicherung informieren müsse. Diese Frage war dann doch zu speziell. Die konnte der gute Mann mir leider nicht beantworten. Die dafür zuständigen Kollegen waren nicht erreichbar. Kein Ding, vielleicht war er neu. Für mich jedenfalls war das der 4. Fauxpas. Und damit ein paar zu viele 😬

W.Johns am 14.05.2020 um 11:49 Uhr
Dahinhalten

10.März 2020 fuhr ein PKW der am Straßenrand parkte mir volles Programm in die Seite, diese EUOPA Versicherung (Versicherung der Verursachers) findet immer neue Gründe um nicht zahlen zu müssen, einmal Karona, dann fehlt das Protokoll der Polizei und wieder einige Tage später Stellungnahme ihres Versicherungsnehmers, werde nun den zuständigen Ombudsmann und meiner Rechtschutzversicherung bemühen müssen.

AD2020 am 29.10.2019 um 13:28 Uhr
Erfolgreicher ohne Anwalt

Es geht um einen Auffahrunfall auf einem Supermarktparkplatz in Österreich. Der (bekannte) unabhängige Gutachter bestätigt gleich nach Sichtung der Fotos, dass der Unfallgegner Schuld ist - erkennbar am Auffahrwinkel.
Er empfiehlt mir einen befreundeten Anwalt 100 km entfernt, der online arbeitet. Sein Kommentar: Parkplatzschaden, Schadenteilung fifty-fifty üblich, er kontaktiert die österreichische Versicherung. Ich bestehe wg. Gutachterkommentar auf "unschuldig". Der Anwalt will sich nicht darauf einlassen. ADAC informiert, dass bei Auslandsunfällen die Regulierung auch in D möglich ist - wusste der Anwalt nicht. Anwalt bleibt tatenlos, legt Mandat genervt nieder. Ich kontaktiere die österreichische Versicherung und erreiche schnell die volle Kosten-Deckungszusage. Als die Werkstatt statt der geschätzten Kosten von 2.500 € dann 4.000 € abrechnet, kläre ich auch das mit der österr. Versicherung, sie zahlt 100%. -> ohne Anwalt 100%, mit Anwalt nur 50% und Rabattverlust!!!

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.10.2019 um 11:00 Uhr
Meine unglückliche Geschichte

@Dee: Danke für die geschilderten Erfahrungen zu den Partneranwälten von Schadenfix. Mit solchen unschönen Verhaltensweisen treiben die Rechtsanwälte Kunden zu Portalen wie Unfallhelden.de, die Kunden versprechen kostenfrei zu arbeiten (sofern sie den Fall annehmen). (maa)

Deee am 21.10.2019 um 08:51 Uhr
@revilon

Ich hatte mich an Schadenfix gewandt, wo man mir telefonisch sagte, dass man nichts für mich tun könne. Man liefere nur die technische Plattform.
Zerknirscht erzählte man mir allerdings von ähnlichen persönlichen Erfahrungen, bei denen man von Anwälten ähnlich abgezockt wurde.