Verunglückt ein Reiter, der eine Reitbeteiligung hat, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Ein Pferdebesitzer hatte geklagt, weil er eine befreundete Reiterin gebeten hatte, das Pferd aus der gemeinsamen Reitbeteiligung zu bewegen. Das Pferd scheute und die Frau verunglückte. Das Sozialgericht Detmold: Der Sturz sei kein Arbeitsunfall, da es sich beim Ritt um eine Gefälligkeit, kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handle (Az. S 1U18/13).