Wer im Dunkeln an einer engen Stelle im Halteverbot parkt, trägt Mitschuld, wenn ein anderes Auto dagegenfährt. Kurz hinter der Engstelle an einer Verkehrsinsel war ein Auto bei Dunkelheit ungebremst gegen einen dort geparkten Pkw gestoßen. Der Pkw behinderte den fließenden Verkehr. Deshalb bekam der Besitzer 25 Prozent Mitschuld (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 16 U 212/17).
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