Unfall Nutzungs­ausfall auch fürs Motorrad

0

Auch für ein Motorrad kann es eine Nutzungs­entschädigung geben. Ein Passant hatte unacht­sam ein Motorrad umge­stoßen. Sein Haft­pflicht­versicherer wollte für die 40 Tage Reparatur­zeit keinen Nutzungs­ausfall zahlen. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) sprach dem Motor­radbesitzer jedoch 45 Euro pro Tag zu. Bisher gingen Motor­radfahrer beim Nutzungs­ausfall oft leer aus. Um ihn zu bekommen, müssen sie das Motorrad wirk­lich brauchen, zum Beispiel, um schneller zur Arbeit zu kommen. Denn der Zeitgewinn gilt als Vermögens­vorteil. Fährt jemand dagegen nur hobby­mäßig, liegt bloß eine „Genuss­schmälerung“ vor, so der BGH. Daher haben Gerichte Nutzungs­ausfall für Wohn­mobile, Wohn­wagen oder Motorboote bisher abge­lehnt. Ein Motorrad aber sei wie ein Auto, auch wenn man es nur im Sommer bei gutem Wetter nutzt und sonst Bus fährt, so der BGH. Wichtig war auch, dass der Halter nur das Motorrad hatte, kein Auto (Az. VI ZR 57/17).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.