
Laufen Rehe über die Fahrbahn, dürfen Autofahrer ausweichen.
Weichen Autofahrer einem Reh aus und haben dabei einen Unfall, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. Das Problem ist nur: Der Fahrer muss beweisen, dass Wild über die Straße lief und er nicht zum Beispiel mit zu hohem Tempo aus der Kurve gerutscht ist. Dann bleibt er in der Regel auf dem Schaden sitzen.
Glück hatte ein Autofahrer in Bad Segeberg. Bei Tempo 50 waren zwei Rehe auf die Straße gelaufen. Die Vollbremsung endete an einem Baum. Die Rehe waren weg. Aber das Gericht fand die Unfallschilderung des Mannes so überzeugend, dass es ihm glaubte (Az. 17 C 64/14).
Tipp: Wenn es keine Zeugen gibt, dann vielleicht frische Wildspuren an der Unfallstelle. Machen Sie auf jeden Fall Fotos. Eventuell kann der Jagdpächter helfen.