Unerwünschte Werbung Werbestopper.de – Kundensegen oder unseriös?

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Die Internetseite Werbestopper.de verspricht Verbrauchern, unerwünschte Werbung in ihren Briefkästen zu unterbinden. Dafür müssen sich Nutzer auf der Seite registrieren und angeben, welche Unternehmen keine Werbung einwerfen sollen. Das klingt gut. Doch ob der Werbestopper auch wirk­lich funk­tioniert, ist ungewiss und Daten­schützer üben Kritik. test.de ordnet den kostenlosen Werbestopper und die laufenden Diskussionen über den Dienst ein.*

Was ist der Werbestopper?

Unerwünschte Werbung - Werbestopper.de – Kundensegen oder unseriös?

© Screenshot Werbestopper.de

„Mach endlich Schluss mit Werbemüll.“ So lautet der Slogan von Werbestopper.de. Das Versprechen des Online-Dienstes, für den der ehemalige Nationaltorwart Oliver Kahn zum Markt­start im Herbst 2016 warb: Der Brief­kasten der Kunden bleibt sauber von unerwünschter Werbung. Gemeint ist der echte Brief­kasten, nicht das E-Mail-Post­fach. Werbestopper.de steht online und als Smartphone- App zur Verfügung. Ziel des Werbestoppers: Verbraucher sollen nur jene Werbung bekommen, die sie auch wünschen. Würde das Ziel erreicht, wäre der Dienst nützlicher als ein „Keine Werbung!“- Schild am Brief­kasten. Das verbietet den Einwurf jeglicher nicht-adressierter Werbung. Der Werbestopper wäre dann auch ein Beitrag zum Umwelt­schutz. Weniger Werbung, weniger Papier­verbrauch. Mit jeder Anmeldung unterstützt der Dienst nach eigenen Angaben zudem die Umwelt­schutz­organisation WWF bei der Wieder­auffors­tung des Regen­waldes.

Wie funk­tioniert der Online-Dienst?

Um den Werbestopper nutzen zu können, müssen sich Verbraucher mit ihren persönlichen Daten registrieren. Das Portal fragt Name, Adresse und E-Mail-Adresse ab. Anhand der einge­gebenen Post­leitzahl erstellt der Dienst eine Liste mit Unternehmen, die in der Wohn­gegend werben. Daraus kann der Anwender dann diejenigen auswählen, deren Werbung er weiterhin bekommen möchte und ob er sie in Papierform oder per E-Mail erhalten möchte. Die nicht ausgewählten Unternehmen landen auf einer „Black­list“. Der Werbestopper leitet die Ansage der Verbraucher an diese Unternehmen weiter. Nach eigener Erklärung auf der Internetseite aktualisiert der Werbestopper ständig seine Daten­bank um neue werbende Unternehmen und informiert seine Nutzer per E-Mail darüber.

Verbraucher können Brief­kastenwerbung wider­sprechen

Erklärt ein Empfänger ausdrück­lich, dass er Post­wurfsendungen nicht erhalten will, müssen sich werbende Unternehmen daran halten. Stecken die Firmen trotzdem weiterhin Werbung in den Brief­kasten, ist das eine unzu­mutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung. Das hat etwa das Land­gericht Lüneburg im Jahr 2011 entschieden. Damals hatte ein Rechts­anwalt gegen die Deutsche Post geklagt, weil er immer wieder Ausgaben von „Einkauf aktuell“ im Brief­kasten hatte. Und das, obwohl er mehr­fach schriftlich gegen die Zustellung der wöchentlichen Sendung mit einem Fernseh­programm und Werbebroschüren protestiert hatte. Und bereits im Jahr 1988 hat der Bundes­gerichts­hof entschieden, dass Empfänger einen Unterlassungs­anspruch gegen werbende Unternehmen haben, die zum Beispiel einen „Keine Werbung!“-Aufkleber miss­achten.

Wer steckt hinter dem Werbestopper?

Hinter Werbestopper.de steckt die „Gesell­schaft zur Durch­setzung von Verbraucher­interessen“ (GDVI). Anders, als der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der GDVI um ein privates Unternehmen. Es betreibt auch das Portal Flugrecht.de. Kommerzielle Inkasso-Unternehmen wie Flugrecht.de streiten bei Verspätung, Flug­ausfall und Nicht­beför­derung für Flug­gäste mit Air­lines. Bei Erfolg erhält der Kunde die Entschädigung – abzüglich einer Provision (siehe Special Fluggastrechte: Der Weg zur Entschädigung).

Ist der Online-Dienst seriös?

Daten­schützer und werbende Unternehmen bezweifeln die Seriosität des Werbestoppers. Auch die Wett­bewerbs­zentrale hat die Betreiber des Internet­dienstes bereits abge­mahnt. Die Kritik­punkte:

Irreführende Werbung. Laut Wett­bewerbs­zentrale bezieht sich die Abmahnung auf irreführende Werbeaussagen und Verstöße gegen geltendes Daten­schutz­recht. Der Verbraucher werde über die Vorteile des Werbestoppers getäuscht. Mit seinen Werbeaussagen suggeriere der Dienst, dass Verbraucher einen effektiven Schutz vor Brief­kastenwerbung erhalten könnten. Diese Leistung kann nach Ansicht der Wett­bewerbs­zentrale gar nicht erbracht werden. Die versandten Werbe­wider­sprüche seien recht­lich gar nicht wirk­sam. Außerdem bestehe für werbende Unternehmen keine Verpflichtung, beispiels­weise einen Wider­spruch gegen Werbebeilagen in abonnierten Tages­zeitungen zu beachten. Sie könnten diesen auch nur schwer umsetzen.

Anmelde­verfahren. Kritisiert wird von werbenden Unternehmen, dass jeder jeden auf der Internetseite eintragen könne. Eine Verifizierung seitens Werbestopper.de finde nicht statt. So wurde uns von Fällen berichtet, in denen Werbeempfänger den Dienst nie benutzt hätten. Andere Personen hätten diese einge­tragen – etwa der wohl­meinende Enkel seine Oma. Auf unsere entsprechende Nach­fragen haben die Betreiber des Werbestoppers nach Veröffent­lichung des Schnell­tests reagiert. Die auf der Internetseite einge­gebenen Adressen würden stich­probenweise geprüft. Jedem Hinweis auf Miss­brauch werde sofort nachgegangen. Außerdem würden die Kunden­konten erst dann akti­viert, wenn die per E-Mail versandte Anmelde­bestätigung per Klick auf einen Link verifiziert wird – so hätten die Betreiber in einem Problemfall zumindest die E-Mail- und IP-Adresse der Person, die sich registriert hat. Bis jetzt sei aber kein Fall von Miss­brauch bekannt. Das einge­setzte Verfahren werde von allen gängigen Online-Platt­formen zur Authentifizierung einge­setzt und entspricht dem gültigen Sicher­heits­stan­dard.

Informations­über­mitt­lung. Auch die Über­sendung der Werbe­verbote vom Betreiber von Werbestopper.de an betroffene Firmen wirft Fragen auf: Laut Informationen von Unter­nehmens­seite erhalten werbende „Black­list“- Firmen schon mal 30-seitige Schreiben per herkömm­licher Post oder Fax. Darin stünden dann bis zu 3 000 Namen und Adressen unsortiert unter­einander. Besonders praktikabel erscheint das nicht. Es ist schwer vorstell­bar, wie selbst willige Firmen die Verbraucherwünsche auf so einem Wege umsetzen können. Auch dazu haben die Betreiber des Werbestoppers nach Veröffent­lichung des Schnell­tests Stellung bezogen. Die Über­mitt­lung der Werbe­verbots­listen fände normaler­weise posta­lisch statt. Die Listen seien dabei nach Unternehmen geordnet. Jede Firma erhielte eine Liste mit den Namen und Adressen aller Nutzer, die es auf ihrer Black­list haben. In regel­mäßigen Abständen würden neue Listen verschickt, die nur Nutzer enthielten, die sich nach Versendung der letzten Liste neu beim Dienst registriert und Werbe­verbot für das jeweilige Unternehmen ausgesprochen haben. Darüber hinaus könnten Firmen, die mit einer großen Zahl an Werbe­verboten konfrontiert werden, die Listen digital beziehen. In diesem Fall würden die Briefe als PDF-Datei per Mail zugestellt und außerdem ein Zugang für das Unternehmen auf der Werbestopper- Internetseite einge­richtet. Dort könne eine regel­mäßig aktualisierte Excel-Datei mit den Namen und Adressen aller Nutzer, die der jeweiligen Firma Werbung untersagt haben, abge­rufen werden. 

Funk­tioniert der Werbestopper?

Ob sich werbende Unternehmen an die von Werbestopper.de über­sandten Werbe­verbote der Nutzer halten, ist unklar. In manchen Firmen hält man die Über­mitt­lung der Verbraucherwünsche für recht­lich unzu­lässig. Sie meinen, dass Werbestopper-Betreiber GDVI keine fremden Erklärungen – gleich­sam als Bote – über­bringt, sondern eigene Erklärungen abgibt. Die GDVI wäre dann recht­lich ein Stell­vertreter und bräuchte eine Voll­macht der Verbraucher. „Eine solche Voll­macht hat sie nicht und lässt sie sich auch in ihren Allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht einräumen. Schon deshalb sind die Schreiben im Ergebnis unwirk­sam“, meint etwa der Rechts­anwalt Dr. Martin Schirmbacher von der Berliner Kanzlei Härting Rechts­anwälte. Sie vertritt viele betroffene Unternehmen. Stimmt Schirmbachers Auffassung, müssten die Unternehmen die Werbe­wider­sprüche über­haupt nicht beachten und Werbestopper.de würde den Verbrauchern Unmögliches versprechen. Letzt­lich werden wohl Gerichte klären müssen, ob Firmen die Kundenwünsche in der aktuellen Form akzeptieren müssen oder nicht.

Kunden­daten gehen in die Schweiz

Unabhängig davon müssen sich Nutzer darüber im Klaren sein, dass sie den Betreibern des Werbestoppers persönliche Daten anver­trauen, wenn sie sich registrieren. Die Wett­bewerbs­zentrale bemängelt, dass Verbraucher im Unklaren darüber gelassen werden, wie mit ihren Daten verfahren wird. Dabei geht es vor allem um die Weitergabe der Nutzer­daten an Koope­rations­anwälte und an eine Firma in der Schweiz. Der Daten­schutz­erklärung des Online-Dienstes zufolge gehen die Kunden­daten an die Reachsome AG. Diese Firma über­trägt die Werbe­verbote in eine Daten­bank. Sie soll es den werbetreibenden Unternehmen laut Bedingungs­werk ermöglichen, die ausgesprochenen Werbe­verbote der Nutzer tages­aktuell abzu­fragen.

Werbeschutz soll per App funk­tionieren

Die Reachsome AG entwickelt auch daten­bank­gestützte Apps. So gibt es die App „DIVA“. Sie soll es Werbe­verteilern ermöglichen, „einfach, schnell und kostengünstig“ individuelle Werbe­verbote von Verbrauchern zu berück­sichtigen. Die App zeigt dabei für jedes Gebiet bekannte Werbe­verbote an. Das funk­tioniert per GPS-Lokalisierung. Ein Warnton weist den Austräger dabei auf die Verbote hin. So sollen werbende Unternehmen falsche Werbe­zustel­lungen verhindern können – und für die App-Nutzung eine monatliche Lizenz­gebühr zahlen.

Daten­schutz­bedingungen sind in Ordnung

Ob werbetreibende Firmen diese App nutzen und gar dafür bezahlen wollen, ist unklar. Immerhin: Nach Auffassung der Rechts­experten der Stiftung Warentest sind die Daten­schutz­bedingungen des Werbestoppers nicht zu bean­standen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist nach Bundes­daten­schutz­gesetz grund­sätzlich nur erlaubt, wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat. Darauf muss auf der Internetseite klar und deutlich hingewiesen werden. Und es muss angegeben werden, zu welchem Zweck die Daten der Nutzer weitergebeben werden. Beide Vorgaben erfüllt die Internetseite Werbestopper.de.

Wie verdient Werbestopper.de Geld?

Diese Frage diskutieren Unternehmen und Nutzer – auch auf der Facebookseite des Werbestoppers. In den Kommentaren heißt es seitens Werbestopper, man verdiene kein Geld mit dem Abmahnen werbender Firmen. Tatsäch­lich will Werbestopper.de wohl selbst Werbung in digi­taler Form an Kunden verteilen, die einverstanden sind. Und damit Geld verdienen. Eine weitere Einnahme­quelle könnte in der Zusammen­arbeit mit Anwälten bestehen. Setzen Firmen die von Werbestopper.de über­sandten Werbe­verbote nicht um, können Betroffene, die erneut Werbung erhalten, Fotos davon auf der Internetseite des Online-Dienstes hoch­laden. Der Dienst bietet an, das Werbe­verbot von Koope­rations­anwälten weiterverfolgen zu lassen. Dafür muss der Nutzer eine Voll­macht unterzeichnen und über­senden. Die Koope­rations­anwälte mahnen das betreffende Unternehmen dann ab. Dabei machen sie einen Unterlassungs­anspruch des betroffenen Nutzers geltend – und Anwalts­kosten in Höhe von über 400 Euro.

Ein Kostenrisiko für streit­bereite Nutzer

Für die Nutzer soll die anwalt­liche Geltendmachung der Unterlassungs­ansprüche voll­kommen risikolos sein, heißt es. Doch das ist fraglich. Zwar stellen die Betreiber die Nutzer von den Rechts­anwalts­kosten frei. Die abge­mahnten Unternehmen allerdings könnten sich wehren und direkt von den Nutzern verlangen, dass sie diese Ansprüche nicht weiter geltend machen. Tun sie dies nicht, könnte es zu einem Streit vor Gericht kommen. Und das birgt dann doch Kostenrisiken.

Fazit: Viele offene Fragen

Das Geschäft­sprinzip von Werbestopper.de scheint auf den ersten Blick charmant. Angesichts der Berichte der Unternehmen scheint es aber zweifelhaft, dass die werbenden Firmen Verbraucherwünsche beachten, wenn sie via Werbestopper.de zu ihnen gelangen. Zudem müssen Verbraucher beachten, dass ihre Daten zu einem Unternehmen in der Schweiz wandern und darauf vertrauen, dass auch dort mit ihnen vernünftig umge­gangen wird. Wem angesichts der Kritik von Daten­schützern und noch ungeklärten Rechts­fragen die Sache zu undurch­sichtig erscheint, sollte erst einmal weiterhin mit dem guten, alten Aufkleber „Keine Werbung!“ versuchen, den Kasten so weit wie möglich von nicht-adressierter Werbung sauber zu halten (siehe Gewusst wie: Werbung stoppen).

Diese Meldung ist erst­mals am 6. Januar 2017 auf test.de erschienen. Am 14. März haben wir Stellung­nahmen des Anbieters zu einzelnen Aspekten des Textes ergänzt, die uns der Anbieter nach Veröffent­lichung zugesandt hatte.

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Zafas-Oldenburg am 17.02.2020 um 18:44 Uhr
Bin sehr zufrieden - mit Nachwirkung

Kurz und knapp: Ich habe mich über App angemeldet, diverse Werbung u. kostenlose Wochenzeitungen gemeldet und bekomme seit dem bis heute im Februar 2020 keinerlei Werbung mehr von denen, die ich sonst selbst völlig wirkungslos angeschrieben habe.
Wenn sich diese Firma ihr Geld über diese Idee verdient, meinetwegen. Wenn ich selbst tätig werde muß ich auch Geld ausgeben, muß ich dann sogar noch einen Anwlat beauftragen mich von dem Altpapier zu befreien, wird es richtig teuer.
Mir ist es ein wahres Rätsel, warum man ein Unternehmen kritisiert oder versucht schlecht darzustellen, die hier tatsächlich einen Erfolg erzielt haben. Meine Altpapiertonne jedenfalls braucht 6 Wochen mehr damit sie tatsächlich voll zu bekommen. Damit ist doch schon ein positiver Effekt für den Umweltschutz erreicht.
Meckern ist offenbar eine urdeutsche Eigenschaft; nie zufrieden, immer ein Haar in der Suppe suchend; wirklich traurig.

a.kohl am 11.01.2017 um 09:35 Uhr
Teil 3 und Ende

ja wieder jedes ausgewählte Unternehmen in Kentnis gesetzt werden. Ob das geschieht? So wie hier beschrieben sind die Listen ja nicht praktikabel und das leuchtet mir ein. Mein Verdacht: Hier wird vollmundig eine bestehender Bedarf erzeugt, zumindest aber ausgenutzt, um dann selbst zu verdienen. Mit der App und auf Seiten des Anwalts und - wer weiß wie auch immer - mit whitelisting. Das Risiiko tragen aber die Nutzer, die, so wie ich, nicht nachvolziehen können, was abläuft. Zudem, habe noch mal nachgeschaut, gdvi beabsichtigt nach Anmelung über (weitere) Dienste zu informieren. Wahrscheinlich per mail. Das will ich aber nicht (mehr und erst Recht). Ich will einfach weniger Werbung im Briefkasten und sehe nunmehr, dass ich das selber am besten in die Hand nehmen kann und die ganzen halbgaren services, Versprechungen und undurchsichtigen Praktiken der gdvi samt Anwalt dazu nicht brauche. Daher Finger weg. Meine Meinung. @Stiftung Warentest: Guter Bericht. Danke!

a.kohl am 11.01.2017 um 09:20 Uhr
Finger weg- Teil 2

Dann Werbealarm ausgelöst. Fragte mich zwar, ob ein Foto vom Briefkasten ausreicht, um vor Gericht Recht zu bekommen. Aber egal: es sollte ja kostenlos sein. Die Unterlagen die ich erhielt, waren dann aber doch zu seltsam: Ich sollte Ansprüche abtreten. Mein Gedanke: Also bezahle ich ja doch, nur eben nicht unmittelbar. Und was, wenn ich verliere? werbestoper verpricht mich freizuhalten. Das war mir dann aber doch zu risikoreich. Kenne den Anwalt und GDVI ja nicht. In einen Prozess laufen mit jemanden, den ich noch nie gesehen habe? Habe also auf den Aufkleber umgestellt und sehe nun: Es funktioniert. Und das ohne Datenpreisgabe. ok. ist nicht so fein einstellbar wie Werbestopper, aber mal ehrlich: Ich habe keine Lust die ganzen mails wegen Erweiterung der Liste durchzugehen und tue ich das nicht, ist es am Ende auch sehr breit und ich habe keine Kontrolle. Frage mich bis heute, ob mein whitelisting jemals umgesetzt wurde. Eigentlich müsste hiervon

a.kohl am 11.01.2017 um 09:10 Uhr
Finger weg - ein Erfahrungsbericht

Habe den Dienst genutzt - bin nunmehr (nach 3 Monaten) aber abgemeldet. Der Grund: Keine Effekte und nachdem ich mir die Mühe gemacht habe genauer hinzusehen, ahne ich auch wieso. Anmedlung war leicht, das Versprechen wirksam den Briefkasten frei zu halten klang gut, keine Kosten und effektiv. Hatte zwar ein seltsames Gefühl, weil ich mich ja nirgendwo ausweisen musste, aber dennoch gemacht.Meine Auswahl wurde bislang aber nicht um- und durchgesetzt, ergo die Daten habe ich gegeben, die Gegenleistung nicht erhalten. Dabei bin ich den ganzen weiten Weg mitgegangen: Anmeldung, Blacklist, whitelisting angeschaut und versucht einzustellen (uff, das nervte, den Überblick hatte ich zwischenzeitlich verloren). Also alles so gelassen wie voreingestellt (auch wenn ich mich etwas wunderte, weil einige Unternehmen (Anzeigenblätter auf der Liste standen, die in meinem PLZ-Gebiet gar nicht aktiv sind.... besonders genau nimmt man es bei werbestopper also wohl nicht). Und dann: Teil 2

moby_HH am 09.01.2017 um 12:47 Uhr
Mediale Vorverurteilung bei realem Werbeproblem

Es ist auffällig, dass (Medien-)Unternehmen bereits eine negative Berichterstattung über Werbestopper.de betreiben, obgleich das Unternehmen noch nicht mal richtig angefangen hat zu arbeiten und somit eigentlich keinerlei Stritgründe vorliegen.
(Wahrscheinlich) Richtig ist, dass sich das Unternehmen über Rechtsanwaltsgebühren finanzieren will.
Auch richtig ist, dass viele werbende Unternehmen, obgleich Ihnen angezeigt wurde, dass der Konsument KEINE Werbung erhalten möchte, diese Aussage mit allen rechtlichen Mitteln umschiffen und ignorieren möchten!
Ich habe bei Werbestopper unterzeichnet - warum akzeptieren die Unterenhmen also nicht, dass ich einen Vertreter beauftragt habe? Warum wird dagegen geklagt? Es ist MEINE Erklärung, nicht die von Werbestopper.de
Als normaler Konsument kann man sich kaum gegen die Missachtung des Werbeverbots wehren - weil dies entweder mit erheblichen Kosten verbunden ist, oder es schwierig ist, dafür einen RA zu finden.
Ich finde das Modell daher