Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail müssen Verbraucher nicht hinnehmen, wenn sie vorher nicht eingewilligt haben. Doch die Anbieter mancher Branchen probieren es immer wieder, auch wenn unzumutbare Belästigungen durch Werbemaßnahmen wie Telefonanrufe per Gesetz seit längerem verboten sind.
„Telekommunikationsverträge, Zeitungs- und Zeitschriften-Abos oder die Teilnahme an Lotto-Tippgemeinschaften werden weiterhin auf diese Weise angeboten“, berichtet Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbrauchern, die ohne Einwilligung Werbeanrufe erhalten, rät sie, sich auf kein Gespräch einzulassen, keine Verträge am Telefon abzuschließen und erst recht die Bankverbindung nicht zu nennen. Um den Anrufer loszuwerden, helfe häufig auch, ihn nach einer Nummer für einen Rückruf zu fragen und zu sagen: „Sie wissen doch, dass die Anrufe unzulässig sind.“
Hausbesuche von Vertretern sind hingegen nicht verboten. Wer aber während eines unangemeldeten Vertreterbesuchs einen Vertrag unterschreibt, kann ihn in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Tipp: Bei unerwünschter Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS sollten sich Verbraucher an die Verbraucherzentralen wenden. Diese können per Unterlassungsklage gegen die Werbenden vorgehen.
-
- „Preisgarantie: Wir sind 10 Prozent billiger.“ Mit solchen Versprechen lotsen ungebetene Anrufer Stromkunden in teure Verträge. Oft täuschen sie vor, vom aktuellen...
-
- „Sind Sie mit Ihrem Vertrag und mit unserem Service zufrieden?“ Anrufe mit solchen Fragen sind nur zulässig, wenn Kunden vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Die...
-
- Eine Hillhouse Group aus Ungarn bietet Menschen in Deutschland ungebeten am Telefon Aktien des US-Unterkunftsvermittlers Airbnb vor dem Börsengang an. Interessenten...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.